Bundesverwaltungsgericht urteilt

B-Plan Regioport ungültig

Auf der Baustelle des Regioport Weser I haben die Arbeiten ungeachtet des Leipziger Urteils den Mittellandkanal erreicht.

Auf der Baustelle des Regioport Weser I haben die Arbeiten ungeachtet des Leipziger Urteils den Mittellandkanal erreicht.

Leipzig/Minden/Bückeburg. Der Bebauungsplan hätte nicht durch den Planungsverband (Städte Minden und Bückeburg, Kreis Minden-Lübbecke und Landkreis Schaumburg) aufgestellt werden dürfen, hieß es in dem am Donnerstag im Revisionsverfahren gegen den Planungsverband gefällten Urteil.

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„Leider hat das Gericht zum Nachteil des Planungsverbandes entschieden“, sagte Lars Bursian, Beigeordneter für Städtebau und Feuerschutz bei der Stadt Minden und Verbandsvorsteher, der das Verfahren in Leipzig mitverfolgt hatte, in einer ersten Stellungnahme. Das BVG-Urteil beeinflusst Angaben der Stadt Minden zufolge die Rechtswirksamkeit der von der Stadt Minden erteilten Baugenehmigung für das Projekt Regioport Weser I am Mittellandkanal nicht. „Das heißt, es wird weiterhin gebaut“, teilt die Stadt mit.

Der Ausgang des Revisionsverfahrens war bereits während einer Sitzung des Mindener Verwaltungsvorstandes thematisiert worden. „Wir werden der Stadtverordnetenversammlung vorschlagen, dass die Stadt Minden eigenverantwortlich einen neuen Bebauungsplan aufstellt“, hatte Bürgermeister Michael Jäcke in diesem Kontext erklärt.

Keine Auswirkungen auf den Hafen Berenbusch

Hintergrund der BVG-Entscheidung waren Klagen einer Privatperson aus Bückeburg und der Stadt Porta Westfalica gegen den Planungsverband. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte in der Rechtssache eine grundsätzliche Bedeutung gesehen und eine Revision vor dem BVG in Leipzig zugelassen. Im Zentrum der Klage stand die Frage, ob der Planungsverband gesetzeskonform gegründet wurde und ob die beiden Kreise über die Planung mitbeschließen durften.

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Bückeburgs Bürgermeister Reiner Brombach bezeichnete das Leipziger Urteil als eine „Entscheidung, die man unter den gegebenen Umständen erwarten konnte“. Jetzt müssten entweder Minden und Bückeburg gemeinsam oder jede Stadt für sich planen. Der Nachteil für Bückeburg bei einem Alleingang Mindens sei, dass die Stadt nur noch angehört würde. Er könne die Äußerung des Mindener Bürgermeisters nachvollziehen. Auswirkungen auf den Hafen Berenbusch erkannte Brombach nicht.

Seitens der Cammeruner Bürgerinitiative Containerhafen (Bicon), die die klagende Privatperson unterstützte, hieß es: "Minden hat auf Zeit gespielt und vor dem obersten Gerichtshof verloren. Der Planungsverband ist illegal, und der Bebauungsplan ist unwirksam. Auch inhaltlich hat der Bebauungsplan erhebliche Mängel. Nun muss auch dem Letzten klar sein, dass die laufenden Bauarbeiten rechtswidrig sind und umgehend gestoppt werden müssen." Es sei unverantwortlich, wie die Stadt Minden trotz des Urteils aus dem vergangenen Jahr im Eiltempo baue und so versuche, Fakten zu schaffen. "Die ursprüngliche Landschaft ist zerstört, und Millionen Steuergelder wurden mit dem jetzt gescheiterten Vorhaben verschwendet."

Neuer Bebauungsplan erforderlich

„Mit dem heutigen Urteil ist es nicht mehr möglich, weitere Baugenehmigungen im Bereich des Regioports, aber auch im Hafengebiet Berenbusch zu erteilen. Hierfür ist ein neuer Bebauungsplan erforderlich“, gab der Bicon-Vorsitzende Uwe Tönsing zu verstehen. Die Initiative werde auch künftig „alle Rechtsmittel gegen das unsinnige Vorhaben und gegen jede Baugenehmigung in dem Plangebiet ausschöpfen“.

Die Klägerin sagte: "Nun bin ich zuversichtlich, dass auch das noch laufende Verfahren gegen die Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht Minden erfolgreich verlaufen und ein unmittelbarer Baustopp verfügt wird." bus

SN

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