Nach der Auflösung

Behindertenbeirat: Auch Nichtbehinderte sollen mitmachen dürfen

Der Behindertenbeirat setzt sich in Bückeburg zum Beispiel für eine Infrastruktur ein, die körperlich beeinträchtigten Menschen gerecht wird.

Der Behindertenbeirat setzt sich in Bückeburg zum Beispiel für eine Infrastruktur ein, die körperlich beeinträchtigten Menschen gerecht wird.

Bückeburg. Die Arbeit des Behindertenbeirates der Stadt Bückeburg bekommt ein neues Fundament. Das Gremium erhält eine neue Satzung, die unter anderem vorsieht, dass künftig auch Nichtbehinderte und Menschen, die keinem in der Behindertenarbeit tätigen Verein oder Verband angehören, in den Beirat gewählt werden können.

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Nicht mehr arbeitsfähig: Letzter Beirat musste aufgelöst werden

Ein entsprechender Satzungsentwurf ist in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie am Dienstagabend vorgestellt worden, der einstimmig die Annahme des Entwurfes empfahl. Der Rat muss in seiner Sitzung im Juni endgültig entscheiden.

Hintergrund der neuen Satzung ist, dass sich der gewählte Behindertenbeirat 2018 auf eigenen Beschluss aufgelöst hat. Er war wegen des Rücktritts mehrerer Mitglieder nicht mehr arbeitsfähig. In der Vergangenheit war der Beirat im Rahmen einer Delegiertenwahl gebildet worden.

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Diese Personen können künftig im Gremium mitarbeiten

„Dabei waren lediglich organisierte Vereine, Verbände und Gruppierung berechtigt, ihre Vertreter zur Wahlversammlung zu schicken und wählen zu lassen“, so Fachgebietsleiter Christian Schütte. Das soll sich nun ändern.

Künftig können nach der neuen Satzung auch besonders geeignete fachkundige, nicht behinderte Personen oder Personen, die in ihrem familiären Umfeld behinderte Menschen betreuen, dem Beirat angehören. Um diesen Personenkreis von seiner Wahlmöglichkeit zu informieren, soll das einen Monat vor der Wahl entsprechend von der Stadt bekannt gegeben werden.

Neue Satung: Künftig keine Mindestzahl für Behinderte

Damit die Arbeit des Beirates künftig besser wahrgenommen und organisiert wird, kann das Gremium außer Vorsitzendem und Stellvertreter eine Geschäftsführung wählen. Auch Geldmittel und ihre Verwendung werden in der Satzung geregelt, die an entsprechende Satzungen der Städte Stadthagen und Rinteln angelehnt ist.

Im Ausschuss gab es auf Frage von Andreas Paul Schöniger (Freie Wähler) eine Diskussion darüber, ob dem Beirat eine Mindestanzahl von Behinderten angehören müsse. Schütte verwies nach den Erfahrungen der Vorjahre darauf, dass absichtlich keine Mindestzahl festgelegt worden sei: „Sonst läuft es wieder ins Leere.“

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Die Ausschussvorsitzende Iris Gnieser (CDU): "Wir wollen den Beirat endlich wieder in Gang bekommen." Letztlich stimmten alle Ratsmitglieder der Satzung zu. von Raimund Cremers

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