Bicon kritisiert Vorgehen der Planer
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Am Regioport Weser I ist in den vergangenen Monaten weitergebaut worden, im Grunde fehlt nur noch der Entladekran.
© Quelle: jp
Bückeburg. „Das treibt mir immer wieder die Zornesröte ins Gesicht.“, sagte Tönsing. Er finde es „unverschämt, mit welchen Informationen die Politiker und die Bevölkerung hinters Licht geführt wurden und werden“, führte der Bicon Chef während der im örtlichen Dorfgemeinschaftshaus beratschlagenden Zusammenkunft weiter aus. Damit sprach Tönsing unter anderem auf einen Vortrag vor der Industrie- und Handelskammer an, in dem die Planer bei der Darstellung der Güterverkehre auf der Weser die Werte der Abschnitte zwischen Bremen und Bremerhaven mit denen zwischen Bremen und Minden vertauschten.
„Das ist kein Fehler, der ohne Hintergedanken passiert ist“, meinte der Vorsitzende. Vergleichbares sei mit Blick auf die Finanzierung des gesamten Projekts und dessen Förderung durch öffentliche Haushalte festzustellen. „Da werden Dinge in die Welt gesetzt, die einfach nicht stimmen“, sagte Tönsing. Was auch hinsichtlich mehrerer Behauptungen zu monieren sei, mit denen der Abschluss noch laufender Gerichtsverfahren vorgegeben wurde. Der Bicon-Chef: „Blanke Lügen, die den Leuten direkt ins Gesicht gesagt werden.“
Solche Vorgehensweisen fänden sich durchgängig im ganzen Verfahren, legte der Berichterstatter dar. „Das kann man nachweisen, das interessiert aber letztlich niemanden; dann wird abgestimmt, abgehakt, fertig.“
Verkehrliche Erschließung abgeschlossen
Im Bericht des Vorstandes rief Tönsing den im Mai dieses Jahres vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gefassten Beschluss in Erinnerung, der die Gründung des aus den Städten Minden und Bückeburg sowie den Kreisen Minden-Lübbecke und Schaumburg bestehenden Planungsverbandes für nichtig und den Bebauungsplan "Regioport Weser I" für unwirksam erklärt hatte.
Inzwischen ist die verkehrliche Erschließung des am Mittellandkanal zwischen Bundesstraße 482 und Schaumburger Wald gelegenen Areals abgeschlossen und von der Stadt Minden – jetzt in Eigenregie – die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes auf den Weg gebracht worden. Darüber hinaus wurde eine Betriebsgesellschaft gegründet, an der die Mindener Hafen GmbH, die Bode Spedition GmbH und die GmbH Weser Container Xpress zu je einem Drittel beteiligt sind. Aktuell wartet die Initiative auf die Beantwortung eines Antrages, der den Kreis Minden-Lübbecke zur Ausübung seiner Aufsichtsfunktion auffordert. Zudem hat Bicon-Anwalt Willi Broshinski vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden eingelegt, das die Umweltverträglichkeitsprüfung des Hafenvorhabens thematisiert.
"Der Planungsprozess beginnt nun von vorn", fasste Tönsing zusammen, der prognostizierte, dass der Hafen 2018 auf keinen Fall in Betrieb gehen werde. Dessen ungeachtet beabsichtige die Bürgerinitiative Containerhafen, auch weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. bus
SN