Dessous-Dieb muss in Haft
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Das Geschenk für die Freundin bringt den Mindener nun in Haft.
© Quelle: Symbolbild
Wegen Diebstahls in zwei Fällen hat das Bückeburger Amtsgericht gegen den Langfinger 14 Monate Haft verhängt. Dabei wurde ein früheres Urteil (sechs Monate) einbezogen. Richter Dr. Dirk von Behren nannte die Tat „einen reinen Luxus-Diebstahl, um die Freundin zu beschwichtigen“. Bei der Gelegenheit hatte der Mindener außerdem eine Hose und ein Hemd für sich selbst gestohlen. Die Kleidungsstücke wickelte er sich um die Hüfte. Gesamtwert des Diebesgutes: fast 200 Euro.
Kurz zuvor hatte er in einem Bückeburger Supermarkt zwei Schachteln Zigaretten eingesteckt, ohne zu bezahlen. In diesem Fall sprechen Juristen von einem Diebstahl geringwertiger Sachen, weil der Wert der Beute unter 50 Euro liegt. So oder so: „Ich verstehe nicht, warum jemand zwei Mal hintereinander klauen geht, der unter Bewährung steht“, sagte Richter von Behren.
Bewährung war diesmal kein Thema. Als Ersttäter wäre der 37-Jährige wahrscheinlich mit einer Geldstrafe davongekommen. Er hat jedoch ein Vorstrafenregister mit 26 Einträgen. Diebstahl kommt darin häufig vor. Erst im Februar hatte von Behren den Mindener wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und die Vollstreckung „mit Ach und Krach“ zur Bewährung ausgesetzt. Damals hatte der Angeklagte die Auflage bekommen, sich schnellstens in eine Therapie gegen seine Alkoholsucht zu begeben.
„Diese Auflage hat er bis heute nicht erfüllt“, so von Behren, der den Delinquenten als „generell unzuverlässig“ einstuft: Termine bei seiner Bewährungshelferin hält der 37-Jährige nicht ein, sein Briefkasten quellt über. „Aus jetziger Sicht“, so von Behren, „hat er die Bewährung nicht verdient.“
Mit dem Urteil ist der Mindener noch gut bedient. Angeklagt war er wegen Diebstahls mit Waffen, weil er in einem Fall ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von 8,5 Zentimetern bei sich hatte. Eine solche Tat wäre härter bestraft worden. Dass der Dieb das Messer bereits im Supermarkt mitgeführt hat, ließ sich jedoch nicht nachweisen. Im Kaufhaus lag es dann zwar in seinem Rucksack. Wie es dahin gekommen ist, blieb jedoch offen. Der Angeklagte hatte erklärt, der Bückeburger Trinker-Szene einen Besuch abgestattet zu haben. Möglicherweise sei das Messer beim Öffnen von Bierflaschen in den Rucksack gefallen. Dies ließ sich nicht widerlegen. ly