Gemeinden und Städte vereinen sich gegen Neubautrasse
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Die Bahn kommt hier nicht durch: Die gemeinsame Resolution ist ein Prellbock gegen einen möglichen trassenfernen Ausbau.
© Quelle: rc
Bückeburg. Einen entsprechenden einstimmigen Beschluss hat der Rat während seiner jüngsten Sitzung gefasst, ohne größere Erläuterungen oder Diskussionen.
Mit dieser Erklärung wollen sich die vom möglichen trassenfernen Ausbau der Bahn betroffenen Städte Barsinghausen, Bückeburg, Minden, Porta Westfalica, Seelze und Wunstorf sowie die Samtgemeinden Lindhorst, Nenndorf und Nienstädt zur gemeinsamen Begleitung des weiteren Planungsverfahrens zusammenschließen. Die Erklärung soll die Grundlage der Zusammenarbeit sein.
Interessen von 300.000 Menschen werden gebündelt
Das Bekenntnis sollte bereits Anfang Dezember öffentlichkeitswirksam unterzeichnet und veröffentlicht werden. Jetzt wird ein Termin für Anfang Januar angestrebt. Wenn alle Kommunen dieser beitreten, vertreten sie die Interessen von insgesamt rund 300.000 Einwohnern.
In der Erklärung bekennen sich die Unterzeichner zu den Zielen eines bedarfsgerechten Ausbaus der Fernverkehrsverbindung zwischen Berlin und dem Ruhrgebiet sowie der nachhaltigen Verbesserung des Schienpersonenverkehrs zwischen Hannover und dem Ruhrgebiet. Grundsätzliche Maßnahmen zur Entflechtung des Personen- und Güterverkehrs seien zu begrüßen.
Zu berücksichtigen sei, dass nicht nur die zweigleisige Strecke zwischen Minden und Wunstorf einen Engpass darstellt, sondern auch der Bahnknotenpunkt Hannover die Leistungsfähigkeit der Gesamtstrecke begrenzt. Daher fordern die Kommunen eine weiträumige Entflechtung des West-Ost-Verkehrs über einen Aus- beziehungsweise Neubau auf der Achse Rhein/Ruhr, Soest, Paderborn, Kassel, Halle und Leipzig.
Forderung: Rücksicht auf Wohn- und Naturschutzgebiete
Das Verfahren zum Finden erster Grobkorridore, Raumwiderstandsanalysen und Variantenprüfungen müssten genau wie die detaillierten Trassenplanungen transparent und nachvollziehbar sein. Die betroffenen Kommunen müssten frühzeitig fachlich beteiligt werden, die Planungen für den Ausbau gewährleisten, dass einem möglichst großen Nutzen für die Allgemeinheit möglichst geringe Belastungen für die einzelnen Betroffenen gegenüberstehen.
Sollte der Ausbau auf der Achse Hannover–Ruhrgebiet, also jener durch Schaumburg, bevorzugt werden, müsse auf eine flächenschonende Planung geachtet werden. Nicht betroffene Bereiche dürften nicht zerschnitten werden – egal, ob Wohngebiete, landwirtschaftliche Flächen oder wertvolle Flächen wie Naturschutzgebiete: „Die Umsetzung in Form eines trassenfernen Aus- und Neubaus der Bestandstrasse wird daher von den Unterzeichnern abgelehnt.“
Das kritisieren die Unterzeichner am bisherigen Vorgehen
Mit Sorge betrachten die Städte und Kommunen den Entwurf des Planungsbeschleunigungsgesetzes, in dem die Aus- beziehungsweise Neubautrasse explizit erwähnt wird. Sie befürchten, dass dem bislang gültigen Verfahren zur Betrachtung von Umweltbelangen nicht mehr die Bedeutung beigemessen werde, wie es für Infrastrukturprojekte dieser Größenordnung erforderlich sei.
Die Öffentlichkeit werde vom Verfahren ferngehalten, aktualisierte Lärmprognosen entfielen, und der Rechtsweg werde auf eine Instanz verkürzt. Zudem werde der vorzeitige Maßnahmenbeginn ermöglicht, womit damit Tatsachen geschaffen würden. Auch die Übertragung auf private Projektmanager sei eine Option. Letztlich werde das Verfahren auf eine Anhörungs- und Genehmigungsbehörde konzentriert und damit vom Vier-Augen-Prinzip abgekehrt, heißt es.
von Raimund Cremers