Kratzer am Tank: Katze ist überführt
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Ein Gutachter hat den Verursacher der Kratzspuren überführt.
© Quelle: Symbolbild dpa
In einem Zivilprozess vor dem Amtsgericht war ein Wildtierwissenschaftler der Universität Göttingen zu dem Schluss gekommen, dass es eine Katze war. „Marder kann ich ausschließen“, so der Sachverständige. Um derlei Erkenntnisse gewinnen zu können, hatte der Experte übrigens erst nach toten Katzen und Mardern suchen müssen, die im Straßenverkehr ums Leben gekommen sind.
Schäden wurden „durch sehr spitze Krallen verursacht“
Die feinen, tiefen Kratzer "können nur durch sehr spitze Krallen verursacht worden sein", schließt sich Richter Klaus Neubert den Ausführungen des Gutachters im Urteil an. Diese könnten nur vom Kater der Beklagten stammen. Dem Motorradfahrer hat das Gericht jetzt exakt 257,67 Euro Schadensersatz zugesprochen – plus Zinsen, die seit Juli 2016 angefallen sind. Das ist weitaus weniger als jene 1165,30 Euro (inklusive Gutachten), die der Biker gefordert hatte. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Halter für Schäden, die ihre Tiere verursacht haben.
Im Prozess hatten die Eigentümer der Katze sinngemäß die Vermutung geäußert, dass die Kratzer von einem Marder stammen, vielleicht auch von einer fremden Katze oder anderen Tieren, jedenfalls nicht von ihrem Kater. Da lachen ja die Hühner. Überführt ist besagter Kater nämlich auch, weil er am Ort des Geschehens angetroffen worden war.
Unbemerkt muss die Samtpfote damals in die Garage gelangt sein, wo das Bike überwinterte, eine top gepflegte Maschine mit einer Laufleistung von knapp 50.000 Kilometern. Neun Tage lang hatte eine Bückeburgerin nach ihrem Tier gesucht, bevor sie aus der Garage ihrer Nachbarn ein Maunzen hörte. Dass eine andere Katze die Kratzer verursacht haben könne, hält das Gericht für „eine rein hypothetische Vermutung ohne konkrete Anhaltspunkte“, weil der Kater der Beklagten unstreitig in der Garage eingesperrt gewesen sei.
Richter hält die Klage nur zum Teil für begründet
Begründet ist die Klage nach Überzeugung von Richter Klaus Neubert indes nur zum Teil. Der Biker hatte nicht nur Schadensersatz für die Spuren am Tank geltend gemacht, sondern auch für Kratzer an einem Seitendeckel, dem vorderen Schutzblech und einer Auspuffblende. Einige davon seien allerdings „so geringfügig, dass sie keinesfalls als Beeinträchtigung der Nutzbarkeit oder der Integrität des Motorrades angesehen werden können“, wie es im Urteil heißt. Als Beschädigung wertet das Gericht deshalb nur die Kratzer am Tank. Kosten für die Neulackierung: 200 Euro und ein paar Zerquetschte. Dies hatte ein Gutachter ausgerechnet.
Den Wildtierwissenschaftler müssen die Eigentümer der Katze übrigens allein bezahlen. Denn: Das Ergebnis, wonach die Kratzer nicht von einem Marder stammen konnten, war vorauszusehen. ly
SN