Das erlebt ein Gerichtsvollzieher in seinem Arbeitsalltag
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Christian Brunzel ist einer von vier Obergerichtsvollziehern, die im Bezirk des Amtsgerichts Stadthagen arbeiten.
© Quelle: col
Stadthagen/Landkreis. Über die Vorstellung, dass er unangemeldet vor der Tür steht und gleich das gesamte Hab und Gut pfändet, kann Gerichtsvollzieher Christian Brunzel nur Schmunzeln. Das entspringe einzig der Fantasie von Regisseuren. Pfändungen seien nur ein verschwindend geringer Teil seines Arbeitsalltags. Er renne also keineswegs immer mit einem großen Packen der amtlichen Siegel, dem sogenannten „Kuckuck“, durch die Gegend, um sie auf pfändbare Gegenstände zu kleben.
Manches darf überhaupt nicht gepfändet werden
Tatsächlich dürfe er viele Dinge seitens des Gesetzgebers gar nicht pfänden. Möbel und Einrichtungsgegenstände, wie der Kühlschrank oder der Herd, aber auch der normale Fernseher sind ohnehin tabu, diese sind von der Pfändung grundsätzlich ausgeschlossen. Unter Umständen können aber auch Computer und Laptops, Fotoausrüstungen und der Pkw vor Pfändungen geschützt werden, wenn der Schuldner zur Bestreitung seines Lebensunterhalts auf diese Gegenstände angewiesen ist.
Und was ist mit Kühen und Schweinen? Hier legt das Gesetz den gleichen Maßstab an wie etwa bei Handwerkern, denen ihr Werkzeug nicht gepfändet werden darf. Der Bauer braucht das Vieh, um seinen Hof zu betreiben.
Meistens lohne sich eine Pfändung aber ohnehin kaum, weil die Dinge nur einen geringen Wert haben oder die Kosten der Pfändung den Wert der Forderung übersteigen. Passiert es doch, hat der Schuldner vier Wochen Zeit, sein Eigentum durch Begleichung seiner Schulden wieder auszulösen, sonst wird der Gegenstand abgeholt und versteigert.
Ein Job, für den nicht jeder geschaffen ist
Zuletzt hat Brunzel einen großen Maschinenpark gepfändet, weil der Schuldner die Raten an die Bank nicht bezahlt hat. Ein Gutachter hat erst den Wert der einzelnen Stücke feststellen müssen, das Mindestgebot geht bei der Versteigerung dann bei der Hälfte los. Die entstehenden Kosten muss der Gläubiger vorschießen; wenn bei dem Schuldner nichts zu holen ist, bleibt er auf ihnen sitzen. Schulden werden häufig durch die sogenannte Forderungspfändung eingezogen. Das bedeutet Lohn- oder Gehaltspfändung.
Der 42-Jährige arbeitet jetzt seit mehr als zehn Jahren als Gerichtsvollzieher. „Ich habe erst eine Ausbildung beim Finanzamt gemacht, der reine Innendienst war mir aber zu trocken“, erzählt der zweifache Vater. Deswegen habe er sich zu der Bewerbung beim Oberlandesgericht Celle (OLG) entschieden.
Nicht jeder sei für diesen Beruf geeignet, betont Regina Benz, Direktorin des Amtsgerichts. „Man muss da schon eine Ader für haben, einfühlsam sein und sich natürlich auch durchsetzen können.“ Vermehrt drängen Frauen in den Beruf. Drei Viertel der aktuellen Anwärter, so die Beobachtung Brunzels, seien weiblich. „Ich glaube, dass sich Familie und Beruf gut vereinbaren lassen“, so Benz.
Kundenstamm reicht von Ärzten bis hin zu Arbeitslosen
Denn zwar sind die Gerichtsvollzieher fest angestellt, regeln ihren Geschäftsbetrieb jedoch weitgehend selbstständig. Das OLG Celle hat dem Amtsgericht Stadthagen vier Gerichtsvollzieher zugewiesen, Brunzel teilt sich ein Büro mit zwei Kollegen. Der 42-Jährige ist zuständig für die Innenstadt, die Bergkette, die Samtgemeinde Lindhorst sowie Lüdersfeld. Seinen Kundenstamm bezeichnet Brunzel als „interessant“. Von Rechtsanwälten und Ärzten bis zu Hartz IV-Empfängern sei alles vertreten. „Leider sind auch einige dabei, die durch das Raster fallen, etwa nach einer Trennung oder einem Schicksalsschlag wie einer Krankheit. Ich behandle all meine Kunden gleich.“
"Das muss er auch", ergänzt Direktorin Benz. Schließlich müssten Gerichtsvollzieher unparteilich sein. Er ist nicht der verlängerte Arm des Gläubigers, sondern ein Organ der Rechtspflege."
Hat der Gläubiger bei Gericht einen sogenannten Titel erwirkt, muss er noch einen Vollstreckungsantrag stellen. Mit diesem kann der Gerichtsvollzieher dann seine Arbeit beginnen. Entweder die Pfändung oder die Vereinbarung einer Ratenzahlung. "Ist dies beides nicht möglich, bestelle ich die Schuldner zur Vermögensauskunft, was früher die Eidesstattliche Versicherung war, ein", erklärt Brunzel.
So wird man Gerichtsvollzieher
In Deutschland gibt es insgesamt 4373 Gerichtsvollzieher. Im Jahr 2016 zogen sie bundesweit 1,1 Milliarden Euro ein (97 Millionen im Land). In Niedersachsen liegt ihre Zahl bei rund 400 Gerichtsvollziehern, im Bezirk des Amtsgerichts Stadthagen arbeiten vier Obergerichtsvollzieher. Beim Gerichtsvollzieher handelt es sich um eine Weiterbildung. Üblicherweise schließt man sie einer fachnahen Ausbildung an, etwa der zum Justizfachwirt. Justizfachangestellte können sich ebenfalls um die Weiterbildung bewerben, allerdings erst mit einer Berufserfahrung von mindestens drei Jahren. Die Weiterbildung als Gerichtsvollzieher ist in drei Praxis- und zwei Theorieteile untergliedert. Justizferne Berufsanwärter – für die der Beruf aufgrund des Nachwuchsmangels geöffnet wurde – absolvieren zuvor einen sechsmonatigen Vorbereitungskurs. Gerichtsvollzieher sind dann, sofern sie nicht schon durch ihre vorherige Tätigkeit verbeamtet waren, Beamte auf Probe und nach der Probezeit Beamte auf Lebenszeit.Viele absolvieren eine Weiterbildung
Bei zehn Einladungen meldeten sich drei im Vorfeld, bezahlten ihre Schuld oder vereinbarten eine Ratenzahlung, „die restlichen kommen einfach nicht“. Bei renitenten Verweigerern habe er die Möglichkeit, einen Erzwingungshaftbefehl zu vollstrecken, sofern dieser vom Vollstreckungsgericht erlassen worden sei. Im Extremfall können die Betroffenen bis zu sechs Monate im Gefängnis landen. In den meisten Fällen reiche aber schon der Anblick der JVA, um sie zur Einsicht zu bringen. Natürlich lasse niemand gern „die Hose runter“, sagt Benz, vor allem, weil solch eine Auskunft auch bei der Schufa landet.
Der Gerichtsvollzieher muss immer häufiger Wohnungen räumen
Grundsätzlich sind die Fallzahlen für Gerichtsvollzieher rückgängig. Hatte Brunzel etwa 2012 noch 1537 Fälle, waren es im vergangenen Jahr 1323, 2018 werden es wohl circa 1000 sein. Hintergrund sind die Insolvenzen – in dieser Zeit gilt ein Pfändungsverbot –, die gute Wirtschaftslage sowie die akribischen Arbeit von Inkassobüros.
Immer häufiger müsse er jedoch Zählersperrungen (Gas/Strom) von Eon durchführen. Die rechtlichen Hürden dafür seien hoch, der Zahlungsverzug in solchen Fällen in der Regel schon über ein Jahr. Auch die Räumungsvollstreckungen seien mehr geworden. Allein in diesem Monat habe er vier Wohnungen räumen lassen. Meistens gehe es bei diesen Streitfällen um nicht bezahlte Miete, aber Kündigungsgründe seien auch Lärmbelästigung oder ein gewaltsam-aggressives, sozialschädliches Verhalten des Mieters, das den Hausbewohnern und dem Mieter nicht mehr zumutbar sei.
Solch ein Einsatz sei meist sehr teuer für den Vermieter. „Wir verlangen, je nach Aufwand, einen Vorschuss von 3500 Euro“, erklärt Brunzel am Beispiel einer Drei-Zimmer-Wohnung und zählt auf: Davon seien der Schlosser zu bezahlen, das Speditionsunternehmen, das alles einpackt, und die vierwöchige Lagerung. Sollte sich der Schuldner bis dahin nicht gemeldet haben, landet alles auf der Müllkippe in Sachsenhagen.
Widerstand kommt vermehrt von Reichsbürgern
Er habe es durchaus schon erlebt, dass Mieter schlaftrunken in der Wohnung standen, wenn diese vom Schlosser geöffnet wurde. „Dabei wird niemand von heute auf morgen auf die Straße gesetzt, es gibt eine Räumungsfrist von drei Wochen. Deswegen diskutiere ich in solchen Momenten auch nicht lange. Sie haben dann ein paar Minuten, um ihre persönlichen Dinge zu packen.“
Dass er die Polizei in solchen Fällen zur Amtshilfe rufen müsse, sei eher die Ausnahme. So wie er auch noch nie körperlich angegriffen worden sei. Verbale Ausrutscher gebe es hingegen schon mal. Vermehrt sei jedoch Widerstand von sogenannten Reichsbürgern zu verzeichnen, die den Rechtsstaat und damit auch die Amtsperson des Gerichtsvollziehers nicht anerkennen. Er bekomme beispielsweise Hunderte von Seiten per Fax. Damit soll wohl versucht werden, seine Arbeit stillzulegen, was allerdings dank technischer Möglichkeiten nicht der Fall sei.
Brunzel ist es wichtig, dass das öffentliche Bild des Gerichtsvollziehers realistischer gezeigt wird. „Wir können den Menschen in einigen Fällen auch helfen. So kann eine Ratenzahlung den Leuten wieder auf die Beine helfen, wir vermitteln sie auch zur Schuldnerberatung. Den Kopf in den Sand zu stecken, bringt bei Schulden nichts.“
von Mira Colic
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