Obdachlosenunterkunft

Mietwohnung ist ein „Glücksfall“

Eine angemietete Wohnung in Heeßen sollen Obdachlosen als Unterkunft dienen.

Eine angemietete Wohnung in Heeßen sollen Obdachlosen als Unterkunft dienen.

Samtgemeinde Eilsen. Konkret handele es sich dabei um eine rund 55 bis 60 Quadratmeter große Wohneinheit mit zwei Zimmern, Küche und Bad (Dusche/WC) an der Hauptstraße, berichtet Samtgemeindebürgermeister Bernd Schönemann.

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Untergebracht werden können dort zwei Obdachlose (bei Verwendung der beiden Zimmer als Einzelzimmer) oder aber auch eine auf ein Notquartier angewiesene kleine Familie, die den einen Raum als Schlaf- und den anderen als Wohnzimmer nutzen könnte. Möbliert ist die Wohnung derzeit mit einem Bett und einem Schrank. Küchenmöbel müssen indes noch eingebaut werden. „Das ist ein Glücksfall“, kommentiert Schönemann diese Entwicklung. Denn dadurch, dass die Samtgemeinde Eilsen diese Wohneinheit in Heeßen habe anmieten können, bleibe der Kommune eine Investition von mindestens 200.000 Euro erspart. Zum Vergleich: Die für das Objekt in Heeßen zu zahlende Miete beträgt laut Svenja Edler, Kämmerin der Samtgemeinde, pro Jahr 4000 Euro.

Gesetzlich verpflichtet

Schönemann weist darauf hin, dass die Samtgemeinde gesetzlich verpflichtet ist, bei ihr vorstellig werdenden Obdachlosen auf Wunsch eine Unterkunft zu verschaffen. Stehen der Kommune dafür keine speziellen Räumlichkeiten zur Verfügung, müsse die Verwaltung die Obdachlosen zur Not beispielsweise in ein Hotel einquartieren.

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Offen ist nun noch, was mit der circa 100 Jahre alten, nicht mehr benötigten Immobilie in Schermbeck passiert. Eine Option ist, dass das auf einem fast 3000 Quadratmeter großen, mit einer herrlichen Fernsicht gesegneten Grundstück stehende Gebäude abgerissen wird. Da sich das Haus jedoch außerhalb des eigentlichen Ortes und zudem noch in einem Landschaftsschutzgebiet befindet, hätte ein Abriss zur Folge, dass damit der Bestandsschutz für das Gebäude wegfallen würde. Ergo dürfte auf dem Grundstück später kein neues Haus errichtet werden. wk

SN

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