Job Center hält an Bescheiden fest
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Das Job Center Schaumburg hält an den Rückforderungsbescheiden fest.
© Quelle: RG
Landkreis. Wir berichtet hat dieses Gericht Anfang der Woche entschieden, dass Menschen, die für Flüchtlinge eingestanden sind, nach deren Anerkennung nicht weiter für Sozialleistungen aufkommen müssen.
Das Job Center Schaumburg hat wie berichtet in fünf solchen Fällen gegenüber Fluchthelfern Bescheide auf Rückzahlung von Sozialleistungen erteilt. In allen fünf Fällen haben die Betroffenen dagegen Klage eingereicht. Die Verfahren sind weiter anhängig. In vier weiteren Fällen prüft das Job Center, ob Rückforderungs-Bescheide erteilt werden.
Lage "rechtlich noch nicht endgültig geklärt"
An den fünf bereits erteilten Bescheiden werde auch nach dem Urteil aus Hannover festgehalten, teilte Kreispressesprecher Klaus Heimann auf Anfrage mit. Es handele sich nämlich „um eine Situation, die rechtlich noch nicht endgültig geklärt ist“. Zum einen könne gegen das jetzt gefällte Urteil noch Berufung eingelegt werden. Vor allem aber stehe auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in einem anderen Fall im Raum, das für die Rechtmäßigkeit der staatlichen Forderungen geurteilt hatte.
Auf dem letztgenannten Urteil basiert laut Heimann auch ein Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums an die Landkreise von April. Dieser beziehe sich auf eine Empfehlung des Bundessozialministeriums, nach der die Job Center die Forderungen geltend machen, aber auf eine Zwangsvollstreckung so lange verzichten sollen, bis eine endgültige gerichtliche Klärung der Lage erreicht ist.
Haltung des Bundes maßgebend
Diese Vorgabe sei für das hiesige Job Center maßgebend, erläuterte der Pressesprecher: „Schließlich handelt es sich bei dem Geld des Job Centers um Finanzmittel des Bundes und da sind wir nicht frei, sondern müssen auf die Haltung des Bundes schauen.“ Die Lage sei schwierig, „aber wir können in dieser Gemengelage die Bescheide nicht einfach aufheben“. Gleichzeitig werde das Rechtsamt des Landkreises das neueste Urteil aus Hannover „juristisch ganz genau auswerten“.
Was die vier Flüchtlings-Bürgen angehe, bei denen die Erteilung eines Kostenbescheides noch geprüft wird, fügte Heimann hinzu, werde diese Prüfung sorgfältig fortgesetzt. "Dabei wären Hinweise des Landes hilfreich, was als Härtefall anzusehen ist, bei dem man auf einen Bescheid auch verzichten kann." ssr
SN