Vom 1. April bis zum 15. Juli

Brut- und Setzzeit: Besondere Regeln zum Schutz der Natur und Tiere

Während der Brut- und Setzzeit gelten auch für den Gassigang besondere Regeln.

Während der Brut- und Setzzeit gelten auch für den Gassigang besondere Regeln.

Landkreis. Mit den länger werdenden Tagen, den bunten Frühblühern und singenden Vögeln zieht es immer mehr Menschen wieder nach draußen in die Natur. Damit die Ausflüge und Spaziergänge durch Wald und Flur nicht zu einer Belastung für Natur und Tierwelt werden, müssen dabei einige Grundregeln beachtet werden. Der Nabu appelliert daher an alle Outdoor-Fans, die Natur zu achten und sich rücksichtsvoll zu verhalten.

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Dazu zählt unter anderem, dass vorgegebene Wege nicht verlassen und Betretungsverbote eingehalten werden, dass keine Tiere gestört werden oder deren Lebensraum beschädigt wird und vor allen Dingen, dass kein Müll hinterlassen wird.

Mit der anstehenden Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, die offiziell vom 1. April bis zum 15. Juli dauert, gilt diese Rücksichtnahme umso mehr. Denn in dieser Zeit wird die freie Landschaft zu einer Kinderstube. Manche Tierarten, wie beispielsweise Hase oder Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs. Bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere zu der Zeit tragend und dementsprechend in ihrer Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch am Boden brütende Vogelarten wie Ente, Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche beginnen nun ihre Brut- und Aufzuchtzeit und dürfen nicht gestört werden.

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Aufgrund des Klimawandels und der damit zusammenhängenden, früher beginnenden Vegetationsperiode beginnt auch die Brut- und Setzzeit häufig schon deutlich vor dem offiziellen Start im April. Der Nabu Weserbergland appelliert daher, bereits ab jetzt Verhaltensregeln einzuhalten:

  • Hunde an der Leine: Hunde werden von anderen Tieren immer als Bedrohung wahrgenommen und können für Jungtiere zu einer tödlichen Gefahr werden. In Niedersachsen gilt während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit daher in der freien Landschaft eine Leinenpflicht für Hunde.
  • Nicht vom Weg abkommen: Wer im Offenland auf den Wegen bleibt, minimiert Störungen in der Brut- und Setzzeit automatisch. In fast allen Naturschutzgebieten gilt ohnehin ein strenges Wegegebot, dort sollte man unbedingt die ausgewiesenen Betreuungs- und Ruhezonen beachten. Das gilt auch für Flüsse und Seen.
  • Abstand halten: Betreuungs- und Ruhezonen in Schutzgebieten müssen unbedingt beachtet werden. Sie markieren Bereiche, in denen sich sensible Arten zurückziehen.
  • Leise statt laut: Lärm stört viele Tiere, weil sie meist lärmempfindlicher als Menschen sind. r

SN

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