Präventionsmaßnahmen

Missbrauch: Bislang keine Fälle in der Landeskirche bekannt

Landkreis. Es seinen aber auch schon Maßnahmen für den Fall, dass ein etwaiger sexueller Missbrauch offenbar wird, ergriffen worden – wobei es diesbezüglich noch weitere Überlegungen gibt. „In unserer Landeskirche Schaumburg-Lippe ist bisher kein Fall von sexualisierter Gewalt bekannt oder gemeldet geworden. Das heißt ausdrücklich aber nicht, dass kein Fall vorgekommen ist“, berichtete Landesbischof Karl-Hinrich Manzke anlässlich der Herbsttagung der Landessynode. Zum Vergleich: In der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) seien seit 2010 bundesweit insgesamt 479 derartige Missbrauchsfälle (davon zwei Drittel in diakonischen Einrichtungen und Heimen) gemeldet worden.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Vor diesem Hintergrund wird sich die Landeskirche, die selbst keine diakonischen Einrichtungen und Heime betreibt, laut Manzke an zwei auf EKD-Ebene geplanten externen wissenschaftlichen Studien beteiligen. Die eine soll demnach der institutionellen Aufarbeitung dieses Themas dienen, während die andere („Dunkelfeld-Studie“) Auskunft geben soll, welche institutionellen Bedingungen in der evangelischen Kirche möglicherweise dazu beitragen, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene nicht vor sexuellem Missbrauch geschützt sind.

Ansprechpartner für mögliche Missbrauchsopfer

Zusätzlich hat die Landeskirche auf ihrer Homepage Pastor Lutz Gräber als Ansprechpartner für mögliche Missbrauchsopfer benannt sowie dort einen Internet-Link zu einer externen Beratungsstelle angegeben, so Manzke. Geplant sei zudem, in Kooperation mit den übrigen evangelischen Kirchen in Niedersachsen auch eine gemeinsame Ansprechperson zu beauftragen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Ferner werde man im Landeskirchenrat noch in diesem Jahr einen Beschluss fassen, der unter anderem regelt, dass des sexuellen Missbrauchs beschuldigte Personen im Falle einer Anklage bis zu einer Klärung der erhobenen Vorwürfe umgehend von ihrem Dienst freigestellt werden; und dass man diesbezüglich mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft zusammen arbeite.

„Und wir wollen Klarheit darüber herstellen, dass das Seelsorgegeheimnis, das konstitutiv ist für jedes seelsorgerliche Handeln, seine Grenze darin erfahren muss, wenn Übergriffe und Beschädigungen von Personen vorliegen, die strafrechtliche und disziplinarrechtliche Folgen haben müssen“, betonte Manzke. Dabei müsse „sorgfältig geprüft und geregelt“ werden, wie Wege zu einer Entbindung von der seelsorgerlichen Schweigepflicht für den Fall gefunden werden, dass sexualisierte Gewalt und Missbrauch vorliegen. Gleichwohl werde man zu klären haben, dass Beschuldigte, für die im Verdachtsfall auch erst einmal die Unschuldsvermutung gelte, ebenso einen Ansprechpartner bekommen und ebenfalls in ihren Rechten geschützt werden.

Gräber kündigte an, er wolle die Prävention stärken. So werde von Mitarbeitern in der Jugendarbeit ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis verlangt.

von Michael Werk

SN

Mehr aus Landkreis Schaumburg

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken