Nach dem Auftakt am Montag ist der erneute Prozess gegen einen verurteilten Kinderschänder aus der Samtgemeinde Nenndorf schon wieder beendet: Der Mann wird nicht in der geschlossenen Psychiatrie oder in Sicherheitsverwahrung untergebracht. Erneut kamen Details über die - verstorbene - Mutter und Lebensgefährtin ans Licht.
Nenndorf/Bückeburg. Der sexuelle Missbrauch zweier Kinder aus der Samtgemeinde Nenndorf wäre ohne deren Mutter offenbar nicht möglich gewesen. „Sie hat das Verhalten nicht nur geduldet, sondern regelrecht gefördert“, so Richterin Eike Höcker, Vorsitzende der 2. Großen Jugendkammer des Bückeburger Landgerichts, am Mittwoch im Prozess gegen den früheren Lebensgefährten der Frau. Bestraft werden kann diese allerdings nicht mehr. „Eine strafrechtliche Aufarbeitung ist nicht möglich, weil die Mutter gestorben ist“, erklärte Höcker weiter.
In mindestens elf Fällen hatte der Lebensgefährte (45) das Mädchen und den Jungen 2019 sexuell missbraucht. Er verging sich nicht nur selbst an den Opfern, sondern zwang die Kinder außerdem, auch, miteinander Sex zu haben. Richterin Eike Höcker sprach von „ganz erheblichen, schwerwiegenden Taten“. Zum Zeitpunkt der Übergriffe waren die Kinder acht und zwölf Jahre alt. Beide sind seitdem schwer traumatisiert. „Den Kindern kann nur gewünscht werden, dass es ihnen mit professioneller Hilfe gelingt, das Erlebte zu verarbeiten und irgendwann ein erfülltes Leben zu führen“, sagte Höcker.