In Obernkirchen fehlen Mediziner

Hausarzt verzweifelt gesucht

OBERNKIRCHEN. Unterstützt werden sie von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN). Seit August 2017 gibt es die Kampagne „Niederlassen in Niedersachsen: Initiative für Hausärzte in Schaumburg“.

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Die zukünftige hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum Niedersachsens ist aufgrund des hohen Altersdurchschnitts der Ärzte von 57 Jahren schon lange ein kritisches Thema. Schon in der Vergangenheit hat sich im Landkreis Schaumburg gezeigt, dass Mediziner für ihre Praxen keine Nachfolger finden. „Grundsätzlich können sich im sogenannten Planungsbereich Obernkirchen/Stadthagen zehn Hausärzte niederlassen, um einen angemessenen Grad der Versorgung zu gewährleisten“, sagt Detlef Haffke, Leiter der Stabsabteilung Kommunikation und Information.

Die Bürgermeister der Region wollen gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen einen Lösungsansatz entwickeln, um mehr Ärztinnen und Ärzte für die Städte und Gemeinden zu gewinnen. „Die ersten Maßnahmen sind bereits angelaufen“, sagt Haffke. „Die KVN gewährt zur Förderung der ärztlichen Versorgung in der Region für zwei Hausarztniederlassungen eine finanzielle Unterstützung von 60000 Euro aus einem Strukturfonds. Zusätzlich können niederlassungswillige Ärzte eine Umsatzgarantie für die ersten beiden Jahre ihrer Tätigkeit erhalten.

Anreize durch Gemeinden

Der garantierte Umsatz orientiert sich an dem durchschnittlichen Umsatz von Hausärzten in Niedersachsen“, so Haffke auf Anfrage dieser Zeitung. Die Gemeinden würden weitere Anreize entwickeln, um Hausärzte für die Region zu gewinnen, erklärt Haffke. Fördermöglichkeiten aus dem Bereich der regionalen Wirtschaftsförderung des Landkreises und aus dem Netzwerk erweiterter Wirtschaftsraum Hannover würden zudem aktuell geprüft.

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„Die Gemeinden werden sich auch aktiv an Medizinstudenten sowie an Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung wenden, die in der Region geboren und aufgewachsen sind“, so Haffke weiter.

Wie viele Ärzte es in einer Region gibt, regelt die sogenannte Bedarfsplanung. Diese ist gesetzlich geregelt. Die Richtlinien dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GEMBA) in Berlin erarbeitet, erklärt Haffke. Der GEMBA gehören Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen an.

Vom Versorgungsgrad abhängig

„Für niederlassungswillige Ärzte und Psychotherapeuten ist von Bedeutung, ob der für sie in Frage kommende Planungsbereich offen oder gesperrt ist. Liegt der Versorgungsgrad einer ärztlichen Fachrichtung in einem Zulassungsbezirk unter 110 Prozent, können sich in der Regel dort weitere Ärzte einer Fachrichtung niederlassen, sagt Haffke. Liegt der Wert über 110 Prozent, gilt ein Zulassungsstopp. Ärzte können sich dort nur neu nieder- oder anstellen lassen, wenn ein anderer Arzt seine Zulassung zurückgibt und damit ein Arztsitz in der Fachgruppe frei wird.

Wie viele Niederlassungen möglich sind, hänge vom Versorgungsgrad ab. Dieser berechnet sich aus der Einwohnerzahl in einer Region und der jeweiligen Anzahl von Ärzten einer Fachgruppe. „Je niedriger der Versorgungsgrad ist, umso mehr Ärzte der Fachrichtung können sich dort niederlassen. Oder anders: Versorgungsgrade unter 100 Prozent zeigen einen Bedarf auf“, erklärt der KVN-Sprecher. Sinkt der Versorgungsgrad unter 75 Prozent, spricht man von einer Unterversorgung.

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"Dann muss die Kassenärztliche Versorgung Niedersachsen dort einen Arzt etablieren, da sie den Sicherstellungsauftrag hat", sagt Haffke. Anders als bei der Hausarztversorgung, wo sich sofort Ärzte in Obernkirchen niederlassen können, ist Schaumburg mit Fachärzten hingegen sehr gut versorgt. "Rechnerisch gibt es in dem Bereich sogar eine Überversorgung", sagt Haffke. So liegt der Versorgungsgrad bei Chirurgen bei 187 Prozent. leo

SN

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