Zu SPD und CDU

Personifizierte Unfähigkeiten bei SPD und CDU

Nahles will dem politischen Gegner „auf die Fresse geben“ und singt – oder kräht trifft es wohl besser – im Bundestag live das Pippi Langstrumpf-Lied. Nahles ist wirklich nur zum Fremdschämen und wird sicherlich – wenn sie weiter macht – die SPD noch an die Zehn-Prozent-Hürde heranführen.

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Aber bei der CDU sieht es an der Spitze genauso finster aus. Kramp-Karrenbauer soll das Merkelsche Trümmer-Erbe antreten – und fährt den CDU-Karren noch weiter gegen die schon von Merkel ramponierte Wand: Ihre Aussage zu den vor der Europawahl veröffentlichten YouTube-Videos „Und die Frage stellt sich schon mit Blick auf das Thema Meinungsmache, was sind eigentlich Regeln aus dem analogen Bereich und welche Regeln gelten eigentlich für den digitalen Bereich“ ist einfach nur unbeschreiblich dumm. Die Regel für YouTube-Videos, die längst gilt und die Kramp-Karrenbauer kennen sollte, steht in Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 1. Halbsatz des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…).“

Die gute, alte Meinungsfreiheit also. Muss man nicht mögen, sollte man aber als Politikerin wenigstens akzeptieren. Ist nämlich unsere Verfassung. Und gilt auch überraschenderweise für die Meinung der jeweils anderen als der eigenen Partei.

Ich liebe dieses Land, wir haben ein unglaublich gutes Verfassungssystem, und Demokratie und Rechtsstaat sichern dem Einzelnen in beispielhafter Weise seine freie Entfaltung. Alleine dass Politikerinnen wie Nahles und Kramp-Karrenbauer so weit aufsteigen können, macht mir Sorge. Beide tragen massiv zum Niedergang der ehemaligen Volksparteien SPD und CDU und zur Stärkung der politischen Ränder bei.

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Dr. Gert Armin Neuhäuser

Rinteln

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