Angeschossener Jogger

Prüfung dauert an

Landkreis. Der Mann, der in Lauenhagen einen jungen Familienvater angeschossen hat, ist offenbar noch im Besitz seiner Waffenberechtigungskarte und demnach auch seiner Waffen samt Munition. Wie eine Anfrage beim Landkreis ergab, dauert die Prüfung seiner Eignung, Waffen führen zu dürfen, auch mehr als zwei Monate nach Überführung des Täters an.

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Klaus Heimann, Sprecher der Kreisverwaltung, begründet das mit dem „normalen Gang eines Verwaltungsverfahrens“. Immerhin müssten die üblichen Schritte eingehalten werden. Dazu gehöre, dass neben der allgemeinen Untersuchung des Falls auch der Mann angehört werden müsse. Erst am Ende dieses Prozesses könne die zuständige untere Waffenbehörde beim Landkreis eine Entscheidung fällen. Wie sich das noch hinzieht, konnte Heimann nicht sagen. Immerhin könne der Schütze von Lauenhagen nach Entscheidungsfindung der Behörde auch noch Rechtsmittel dagegen einlegen.

Wie berichtet, war am 17. Juli ein 31 Jahre alter Familienvater mit seinen drei Kindern auf einem Feldweg in Lauenhagen unterwegs, als er plötzlich einen Schlag gegen den Kopf spürte und zu Boden ging. Spätere Untersuchungen ergaben, dass den Jogger eine Kugel am Kopf gestriffen hatte. Eine Ermittlungsgruppe mit acht Beamten sowie Unterstützern aus weiteren Abteilungen beschäftigte sich mit dem ominösen Fall.

Ehrenamtliche Sondengänger fanden schließlich die Hülse im Feld. Dank der akribischen Arbeit von Landes- sowie Bundeskriminalamt konnte das Kaliber sowie die Waffe ermittelt werden. Diese wiederum konnten nach einer Hausdurchsuchung besagtem Schaumburger zugeordnet werden. Er hatte sich trotz diverser öffentlicher Aufrufe bis dahin nicht zu erkennen gegeben. Er wurde erst aufgrund der Beweise überführt. Gegen den Schützen läuft nun ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.

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Warum die Prüfung der unteren Waffenbehörde so lange dauert, erklärt der Verwaltungssprecher mit den üblichen Gängen der Untersuchung. „Die Behörde muss sich ein eigenes Bild machen.“ Sofortvollzug, also das Einziehen der Waffenbesitzkarte, müsse besonders begründet werden. Das sei derzeit nicht der Fall.

Eine Zumutung

Da hat ein Mann beinahe einen jungen Familienvater vor den Augen seiner kleinen Kinder erschossen. Egal ob Unfall, Absicht oder pures Unvermögen: Dass die Überprüfung seiner Eignung, scharfe Waffen zu führen, so lange dauert, ist unbegreiflich. Sicherlich – jeder verdient eine ordentliche Untersuchung. Aber die Waffen sind für den Mann in keinerlei Hinsicht ein Muss. Vielmehr handelt sich für ihn dabei offenkundig um ein Hobby. Insofern wäre es mehr als nachvollziehbar, wenn die untere Waffenbehörde die Besitzkarte bis zur endgültigen Entscheidung einzieht.

Immerhin hat sich der Mann trotz des mehrfachen öffentlichen Aufrufes nicht bei der Polizei gemeldet. Er hat den jungen Familienvater im Ungewissen gelassen, wer und warum auf ihn geschossen hat. Allein dieses verantwortungslose Verhalten lässt an der charakterlichen Eignung des Schaumburgers zweifeln, eine Waffe nutzen zu dürfen. So bleibt der bittere Beigeschmack, dass der Verwaltungsakt einmal mehr Monate benötigt. Zeit, in der der Schütze weiterhin die Waffen bei sich tragen darf. Für den jungen Familienvater und seine Angehörigen sicherlich eine Zumutung.

Von Verena Gehring

SN

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