Tagesmutter klagt an

„Beängstigende Zustände“

Rinteln. Die Agentur wehrt sich nun gegen die Anschuldigungen. Die finanzielle Notlage sei Diedrichs größtes Problem. Der „Stundenlohn“ liegt bei vier Euro pro Kind, pro Stunde. „Das Geld reicht einfach nicht aus. Auch wenn man bedenkt, was ich für eine Verantwortung trage“, so Diedrich.

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Noch dazu kritisiert sie die Einstellung der Zahlungen, sobald Eltern ihre Kinder – vor Ablauf des Vertrages – nicht mehr in die Tagespflege bringen. „Von heute auf morgen wurde der Hahn zugedreht. Warum gibt es keinen Ausfallschutz?“. Durch das wenige Geld sei eine langfristige Planungssicherheit undenkbar.

Die KIBA, die dem Jugendamt untersteht, antwortet, dass es sich lediglich um eine öffentlich-rechtliche Geldleistung handle und nicht um einen Lohn oder ein Gehalt. Die Höhe der Leistungen setze der Kreistag Schaumburg fest. Zusätzlich übernehme man die Beiträge der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die Hälfte der Beiträge an Kranken- und Pflegeversicherung. Dies gelte auch für die Rentenversicherung. Außerdem sei die Agentur nicht an Verträge gebunden, die die Tagespflegeperson separat mit den Eltern abschließt. Dazu zählten auch Kündigungsfristen, wie aus einem Schreiben der KIBA hervorgeht.

Allgemein fühlt sich Diedrich von der Kinderbetreuungsagentur im Stich gelassen. Die Agentur vermittle ihr keine Kinder und von „Werbung“ könne auch keine Rede sein, wie sie konsterniert feststellt. „Ich bekomme die Kinder durch Flyer und vor allem durch Mund-zu-Mund-Propaganda. Von der KIBA kommt nichts“. Es sei keinerlei Kooperation erkennbar.

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Agentur hält dagegen

Die Agentur hält dagegen. Sie vermittle sehr wohl Kinder auf Anfrage der Eltern an geeignete Tagespflegepersonen. Es lege aber im Ermessen der Agentur, wer geeignet ist. Grundsätzlich müsse eine Qualifikation seitens der Tagesmutter vorliegen. Jene Qualifikation überprüfe die KIBA vor der Vermittlung. Fortführend müssten auch Aspekte wie eine ausreichende Quadratmeterzahl oder genügend Sicherheitsvorrichtungen im Haus der Tagespflegeperson stimmen. Dazu führe die KIBA regelmäßige Kontrollbesuche durch. Grundsätzlich sei es aber nicht die Aufgabe der KIBA, Werbung für Tagesmütter zu machen. Das läge an der Selbstständigkeit jener Personen. Außerdem meint die Agentur, dass sich freie Plätze in der Kindertagespflege normalerweise schnell herumsprächen und es deswegen keiner Werbung bedürfe. Am Ende entschieden ohnehin die Eltern, wohin sie ihr Kind geben.

Diedrich beklagt sich außerdem über die wenigen Urlaubstage (22) und über nur zehn Krankheitstage, an denen sie Geld erhalte. Auch die Regelungen für Ausfallzeiten bezüglich Urlaub und Krankheit, seien in der Satzung des Landkreises Schaumburg festgelegt und basieren auf gesetzlichen Vorgaben. In diesem Aspekt ist es also ähnlich wie bei der Höhe der finanziellen Leistungen.

Als letzten Punkt kritisiert die Tagesmutter die übermäßige Bürokratie. Die Eltern stellen einen Antrag bei der KIBA. Es dauere sehr lange, bis jene Anträge abgearbeitet sind. Erst dann schüttet die Agentur die Geldleistung an die Tagespflegeperson aus. „Ich kann einfach nicht planen, wenn das so lange dauert“, beschwert sich Diedrich.

Das Bürokratieproblem in den letzten sechs Monaten erklärt die Kinderbetreuungsagentur mit einem Personalwechsel und zwei Umzügen, aufgrund eines eingetretenen Wasserschadens. Man werde die Anträge im Rahmen der verfügbaren Ressourcen schnellstmöglich abarbeiten und entschuldige entstandene Verzögerungen, heißt es.

Von Malick Volkmann

SN

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