Polizist in den Arm gebissen: Rintelnerin verurteilt
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© Quelle: dpa
Rinteln. Der Beamte erlitt eine Quetschverletzung über dem Bizeps mit Narbenbildung. Bei der Tat stand die Angeklagte unter Einfluss von Alkohol (1,6 Promille) und Drogen (Cannabis).
Das Jugendschöffengericht verurteilte die 20-Jährige nun wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Zusätzlich belangte es sie für drei Schwarzfahrten binnen vier Wochen mit der Nordwestbahn von Rinteln nach Bad Oeynhausen zu einer Reihe von Maßnahmen. So muss die Arbeitslose an den Polizisten ein Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro zahlen und 60 Stunden gemeinnützig tätig werden. Zudem wurde für sechs Monate eine Betreuungsweisung angeordnet, eine Einzelbetreuung zur Unterstützung und Bewältigung von kritischen Lebenssituationen.
"Sie brauchen unbedingt Hilfe in Ihrem Alltag", so Kranitz. Das Gericht wandte Jugendstrafrecht an und folgte den Anträgen von Staatsanwalt Nils-Holger Dreißig und Verteidiger Rolf Stich.
Im Oktober 2017 hielt sich die Angeklagte mit ihrem damaligen Freund an der Weserpromenade auf. Sie trank Wodka und Sekt, nachts kam es zum Streit. Ihr Partner soll sie attackiert haben, Passanten riefen die Polizei. Beim Eintreffen der Beamten ging der Freund auf diese los, schlug und trat um sich. Es kam zum Gerangel, der junge Mann konnte zu Boden gebracht werden.
200 Euro Schadenswiedergutmachung
Plötzlich tauchte die Angeklagte von der Seite auf und biss dem Ordnungshüter in den Arm. Der Beamte wehrte sich mit Pfefferspray. Das Paar wurde schließlich gefesselt. Während die Frau die Nacht in der Ausnüchterungszelle verbrachte, fuhr der Polizist ins Krankenhaus und musste seine Schicht beenden. Er litt noch rund zehn Tage unter Schmerzen. In der Verhandlung entschuldigte sich die Rintelnerin bei dem Beamten.
Für die arbeitslose Frau kommt es noch schlimmer: Sie muss noch 200 Euro zur Schadenswiedergutmachung leisten. Diese Summe resultiert aus einer früheren Verurteilung, die in die jetzige Entscheidung einbezogen wurde. Dabei ging es um eine Sachbeschädigung in einer Silvesternacht. Den Jahreswechsel feierte die Angeklagte in Löhne, wollte bei einer Freundin übernachten. Als diese die Feier früher verließ und die 20-Jährige später nachkam, öffnete niemand. Deshalb trat sie so stark zu, dass ein Riss quer durch die Tür verlief. maf
SN