Wer hat das Chaku bestellt?
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Der 44-jährige Rintelner ist vor Gericht freigesprochen worden.
© Quelle: picture-alliance/ dpa
Rinteln. Dem Mann wurde angelastet, er habe die Waffe bestellt und sich an seine Wohnadresse schicken lassen. Tatsächlich konnte die Sendung aber abgefangen und vom Hauptzollamt Gießen sichergestellt werden. Richter Simon Langer sprach den 44-Jährigen nun frei, weil er nicht mit Sicherheit feststellen konnte, dass es der Angeklagte war, der das Chaku bestellt hatte.
Im April vergangenen Jahres wurde einem Zollbeamten in Hessen eine Sendung vorgelegt, in der sich ein sogenanntes Chaku aus Metall befand, das auch als Schlagstock zusammengebaut werden konnte. Geliefert werden sollte die Waffe an die Rintelner Adresse des Angeklagten. Somit geriet der 44-Jährige ins Visier der Fahnder.
Staatsanwalt fordert Geldstrafe
„Ich weiß davon gar nichts, ich habe diese Sache nicht bestellt“, beteuerte der Mann gleich zu Beginn der Verhandlung. Er ist halbseitig gelähmt und seit Jahren zu 100 Prozent schwerbehindert. Mit der Waffe hätte er somit gar nichts anfangen können. Eine Spur könnte vielleicht in die Nachbarschaft führen. Nebenan seien nämlich Wohnungen an zehn bis 20 polnische Bauarbeiter vermietet worden. Nicht ausgeschlossen, dass einer der Arbeiter das Chaku auf den Namen des Angeklagten bestellt haben könnte.
Während Richter Langer auf Freispruch entschied, hatte zuvor der Vertreter der Staatsanwaltschaft für eine Verurteilung des 44-Jährigen plädiert und eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro gefordert. Er gab zu Bedenken, dass der Angeklagte die Waffe vielleicht für jemand anderen bestellen oder verschenken wollte. maf
SN