Drogendealer festgenommen
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Am Haster Bahnhof klickten die Handschellen.
© Quelle: Symbolbild: dpa
RODENBERG/HASTE. Im Zusammenhang mit diesem Verfahren hatte es vor Wochen einen offenbar aufregenden Polizeieinsatz am Haster Bahnhof gegeben. Vorläufig festgenommen wurden die drei Männer im Alter von 21, 26 und 36 Jahren nämlich bereits Mitte März in der Unterführung vom Bahnhof in Haste, erläuterte Staatsanwaltschaftssprecher Nils Holger Dreißig auf Anfrage dieser Zeitung.
Aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens hatten sich Polizei und Staatsanwaltschaft darauf verständigt, erst jetzt eine Erklärung dazu abzugegeben. Zeugen der Festnahme haben dieser Zeitung gegenüber berichtet, dass Polizisten mit Sturmhauben mehrere Männer dingfest gemacht haben. Diese sollen von den Beamten mit den Gesichtern nach unten zu Boden gedrückt worden und dann abgeführt sein.
Drei Männer agierten gemeinsam
Ermittelt wird in drei Fällen, also aufgrund von drei Taten an verschiedenen Tagen, die die drei Männer zusammen begangen haben sollen, erklärte Dreißig. Vor der Festnahme in Haste waren bereits verdeckte Untersuchungen zu den Männern im Gange gewesen, schildert er. Als die Rodenberger in Haste vorläufig festgenommen wurden, hatten sie laut Dreißig Marihuana und Amphetamine bei sich.
Nachdem die drei Rodenberger vorläufig festgenommen worden waren, wurden gegen den 21-Jährigen und den 36-Jährigen Untersuchungshaftbefehle vom Ermittlungsrichter wegen Fluchtgefahr angeordnet, erklärte der Staatsanwaltschaftssprecher. Der 26 Jahre alte Mann wurde entlassen, da keine Haftgründe gegen ihn vorlagen. Die Staatsanwaltschaft schätzte seine Rolle „eher als so eine Art Bote“ ein, erklärte Dreißig.
Ein Geständnis liegt vor
Der 21-Jährige legte beim Verhör denn auch ein Geständnis ab. „Sein Haftbefehl wurde deshalb Anfang April außer Vollzug gesetzt unter Auflagen“, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Bückeburg.
Der Älteste, der laut Dreißig der mutmaßliche Haupttäter war, sitzt immer noch in Untersuchungshaft. Aktuell läuft das Ermittlungsverfahren gegen ihn noch. Wenn dieses abgeschlossen ist, wird Anklage erhoben.
Wenn ein Verdächtiger in Untersuchungshaft sitzt, gilt das sogenannte Beschleunigungsgebot. Das Verfahren muss innerhalb von sechs Monaten aufgenommen werden. Sprich: Spätestens im September stehen die drei Männer vor Gericht. Wenn die festgestellte Menge an Drogen „nicht gering“ ist, wie es im Fachjargon heißt, liegt die Mindestfreiheitsstrafe bei einem Jahr. Der Jurist spricht an dieser Stelle auch nicht mehr von einem Vergehen, sondern von einem Verbrechen. göt
SN