Dauer-Randalierer aus Stadthagen in Psychiatrie eingewiesen
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Der 39-Jährige hat unter anderem einen großen Stromverteilerkasten an der Straße Am Sonnenbrink zerstört.
© Quelle: rg
Stadthagen. Diese Maßnahme wurde in der Nacht zu Freitag angeordnet. Zuvor hatte der 39-Jährige gegen 2.30 Uhr erneut mit einem Knüppel auf Autos eingeschlagen. Außerdem zerstörte er mutmaßlich einen großen Stromverteilerkasten an der Kreuzung Am Sonnenbrink/Goethestraße, sodass die Kabel frei lagen. Kurz vorher hatte er auf der Goethestraße sowie der Stormstraße insgesamt neun Autos beschädigt. Wie die Polizei mitteilt, trat er offenbar Spiegel ab und ramponierte die Stoßstangen mit einem Ast. Da er dabei von einem Anwohner beobachtet wurde, konnte ihn eine Streifenwagenbesatzung vor Ort festnehmen.
Einweisung von Medizinischem Dienst angeordnet
Wie Polizeisprecher Axel Bergmann mitteilt, ist der 39-Jährige bei seiner vergangenen Festnahme freiwillig in eine Fachklinik gegangen. Diese habe er – auf eigenen Wunsch – aber schnell wieder verlassen. Das wird im aktuellen Fall nicht so einfach gehen. Denn die Einweisung jetzt war nicht freiwillig, sondern vom Medizinischen Dienst angeordnet.
Polizei und Bürger können also erst einmal aufatmen. In den vergangenen Wochen gingen einige Sachbeschädigungen mutmaßlich auf das Konto des 39-Jährigen. "Er hält uns echt auf Trab", sagt Bergmann. Und das "mit völlig sinnlosen und wahllosen Randalierereien". Außer diversen Ermittlungen wegen Sachbeschädigungen ist der 39-Jährige wegen Körperverletzungen sowie Eigentumsdelikten und Betäubungsmittelverstößen polizeilich bekannt.
Zahl Betroffener unbekannt - Autobesitzer könnten auf Kosten sitzenbleiben
Wie viele Autos in den vergangenen Monaten von dem Mann beschädigt worden sind, steht nicht fest. Aber es sind einige. Ein betroffener Stadthäger lief aufgrund dessen nachts durch die Innenstadt, um den Wiederholungstäter abzuschrecken. Auch die Polizei war in den vergangenen Tagen sensibilisiert. In der Innenstadt fiel er immer wieder durch Pöbeleien auf.
Selbst im Falle einer Verurteilung bleiben die Autobesitzer möglicherweise auf den Reparaturkosten sitzen. Denn es ist mehr als fraglich, ob der 39-Jährige den mutwillig herbeigeführten Schaden begleichen kann – eine Versicherung wird es nicht tun.
Von Verena Gehring
SN