DRK hat für 900 Euro Getränke gekauft
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Aufgrund einer Bombendrohung ist die Festhalle während einer Hochzeitsfeier evakuiert worden.
© Quelle: Archiv
Stadthagen. Wie berichtet, musste die Festhalle Stadthagen Mitte April nach einer Bombendrohung evakuiert werden. Der Vorfall hatte für Schlagzeilen gesorgt, da die 900 Gäste im Anschluss in der Kreissporthalle bis 2.30 Uhr weitergefeiert hatten. Die beteiligten Akteure gaben im Anschluss zu, dass der Abend nach der Evakuierung in der Halle eine "Eigendynamik" bekommen hatte, die niemand mehr kontrollierte.
Glücklicherweise blieb der teure Hallenboden heile, obwohl die Hochzeitsgesellschaft mit Straßenschuhen, unter anderem auch Pfennigabsätzen, dort weiter gefeiert und getanzt hatte. Auch das Catering bestellte das gebeutelte Ehepaar in die Notunterkunft.
Außer den Kosten für die Reinigung der gesamten Kreissporthalle, das Abholen des Mülls außer der Reihe sowie die Kosten für DRK und Feuerwehr stehen noch 900 Euro im Raum. Das DRK hatte für 880 Euro Getränke sowie Toilettenpapier für 18 Euro im benachbarten Rewe gekauft. Die auf Kommission bestellten Getränke mussten in der evakuierten Festhalle nämlich im Eifer des Gefechts zurückgelassen werden.
Da der Betrag nach Angaben von Bernd Koller, Präsident des Kreis-DRK, noch niemand beglichen hat, stellt der Verband nun eine Rechnung aus, und zwar an den Landkreis. Denn eines sei klar: Ein Wohlfahrtsverband, der auf Spenden- und Ehrenamtsbereitschaft fußt, könne diese Summe nicht tragen.
Die Örtliche Einsatzleitung, angeschlossen an der Kreisverwaltung, hatte nach Angaben Kollers das DRK damit beauftragt, für die Hochzeitsgesellschaft Getränke zu besorgen. Aus diesem Grund geht die Post nun an den Kreis. Getreu dem Motto: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.
Die Kreisverwaltung will nun prüfen, ob nicht die Stadt für die Ausgaben aufkommen muss. Nach Ansicht von Kreisdezernentin Andrea Stüdemann ist die Stadt in dem Fall Gefahrenabwehrbehörde und somit verantwortlich.
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Das wiederum sieht die Stadtverwaltung anders. „Die Zuständigkeit ist im vorliegenden Fall nicht eindeutig geklärt“, sagt Stadtsprecherin Bettina Burger. Immerhin habe die in die Sporthalle verlegte Feier nichts mehr mit der Bombendrohung zu tun gehabt. Hinzu komme, dass eine Gefahrenabwehrsituation nur dann vorliege, wenn Menschen betreut werden müssen, da sie aufgrund äußerer Umstände obdachlos sind. Und das sei bei der Hochzeitsfeier nicht der Fall gewesen. Am Ende, so schildert Burger, müssten sich Stadt und Kreis darüber einigen, wer die Zeche zahlt.
Steuerzahler kommt für Getränkerechnung auf
Eine unabhängige Instanz, die diese Entscheidung treffen kann, gebe es nicht. So oder so wird am Ende wohl der Steuerzahler für die Getränkerechnung aufkommen, sollte der Täter nicht ermittelt werden.
Das betroffene Ehepaar hat sich nach Angaben der Verantwortlichen von DRK und den Verwaltungen noch nicht gemeldet. Ob sie für die Kosten der von ihren Gästen verzehrten Getränke aufkommen, ist somit unklar. Rein rechtlich müssen sie es nicht, da sie die Getränke nicht bestellt haben.
Doch bei den 900 Euro bleibt es bei Weitem nicht. Für die Evakuierung samt anschließendem Einsatz könnte es sich nach einer ersten Hochrechnung auf Kosten bis zu 10.000 Euro belaufen. vin
SN