Oliver S. geht im Februar gegen VW vor
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© Quelle: dpa
Stadthagen/Braunschweig. Wie berichtet, hatte Oliver S. gegen seine fristlose Kündigung geklagt, die er am 19. Dezember im Gefängnis zugestellt bekommen hat – zwei Wochen nach der Verurteilung von einem US-Gericht.
Wie der Anwalt des 49-Jährigen erklärt hatte, sei die Kündigung rechtswidrig, weil sich S. nur an Weisungen des Unternehmens gehalten habe. Er fühle sich nun ungerecht behandelt.
Ein Gütetermin ist bei solchen Kündigungsschutzprozessen üblich. Dieser findet in der Regel bereits innerhalb weniger Wochen nach dem Eingang der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht statt, weil diese von den Arbeitsgerichten als besonders eilbedürftig behandelt werden müssen.
Wie die Pressesprecherin erklärt, gehe es dabei um die Frage, ob der Rechtsstreit nicht durch eine gütliche Einigung der Parteien beendet werden kann. Sollte dies nicht gelingen, werde ein Kammertermin festgelegt. col
SN