Im Prozess zum Schuss auf einen Jogger in Lauenhagen hat das Amtsgericht Stadthagen ein Urteil verkündet. Der 74-jährige Jäger wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Er muss eine Geldstrafe in Höhe von vier Monatseinkommen bezahlen.
Stadthagen/Lauenhagen. Zwei Jahre nach der Tat hat das Stadthäger Amtsgericht jetzt einen Jäger (74) wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, der im Juli 2018 in Lauenhagen versehentlich einen Jogger angeschossen hatte. Der Angeklagte muss 1200 Euro zahlen, was in seinem Fall 120 Tagessätzen entspricht, vier Monatseinkommen also. Nachdem sich der Waidmann bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung schuldig bekannt hatte, ging es vor Gericht nur noch um die Höhe des einzelnen Tagessatzes.
Richterin Jana Baberske geht davon aus, dass der Jäger „unachtsam gehandelt“ habe. Er entlud die Flinte „nicht mit der im Umgang mit Waffen gebotenen Sorgfalt, sodass sich ein Schuss löste“, verlas Staatsanwältin Kathrin Rohr die entsprechende Passage im Strafbefehl. Geladen hatte der Landwirt seine Bockbüchsflinte, um nach einem Mähdrescher-Einsatz auf flüchtendes Wild schießen zu können, das jedoch nicht auftauchte.