Streit mit der Landeskirche zieht sich
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STADTHAGEN. . Weil Ti Thien Huong Nguyen-Fürst außergerichtliche Vergleichsverhandlungen aufnehmen wollen, baten beide Streitparteien im Laufe der Sitzung um Aussetzung des Verfahrens und Anberaumung eines neuen Termins.
Diesem Wunsch gab die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts in Hannover statt. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder einigen sich die 55-jährige Theologin und die Landeskirche bis Ende Juni auf einen Vergleich oder das Gericht wird Ende Juli ein Urteil sprechen.
Der auf zwei Jahre befristete Arbeitsvertrag der Pastorin war – wie berichtet – im Herbst 2016 nicht verlängert worden. Das hatte in der St.-Martini-Gemeinde und auch darüber hinaus für erhebliche Empörung gesorgt.
Nguyen-Fürst hatte vor dem Arbeitsgericht Hameln auf Unwirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsvertrages und auf höhere Entlohnung geklagt. Diese Klage hatte das Gericht im vergangenen August abgewiesen. Dagegen hatte die Theologin beim Landesarbeitsgericht Berufung eingelegt.
Befristung soll nicht rechtens gewesen sein
Nguyen-Fürst und ihr Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon (Bremen) machen unter Berufung auf das Pfarrerdienstgesetz geltend, für die erste Anstellung einer Theologin nach ihrer Ausbildung habe eine dreijährige Probezeit zu gelten, was auf Nguyen-Fürst zweifelsfrei anzuwenden sei. Daher sei die Befristung des Arbeitsvertrages auf zwei Jahre von vorne herein nicht rechtens gewesen.
Das Hamelner Gericht war aber der Position der Landeskirche gefolgt, dass der Arbeitsvertrag auf der Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes geschlossen worden sei und somit eine Befristung möglich war.
Es habe sich nicht um ein Beamtendienstverhältnis, sondern um ein reines Arbeitsverhältnis auf Angestelltenbasis gehandelt. Einen Anspruch auf höhere Entlohnung hatte das Hamelner Gericht ebenfalls nicht gesehen.
Nachdem beide Seiten vor der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts ihre Positionen erneut dargelegt hatten, bestätigte der Richter nicht das Hamelner Urteil und gab auch nicht der Berufung statt, sondern schlug vor, einen Vergleich zu suchen.
Nach einer Verhandlungspause, in der beide Seiten Kontakt miteinander aufnahmen, präsentierte die Landeskirche einen Vergleichsvorschlag. Dieser sei für Nguyen-Fürst aber keine Verhandlungsgrundlage, wie Baumann-Czichon betonte: „Das ist eine Abfindung im Bagatellbereich, die der Sache nicht gerecht wird.“
Nun warte die Pastorin „auf einen verhandlungsfähigen Vorschlag der Landeskirche“. Nguyen-Fürst strebe durchaus einen Vergleich an, „aber nicht um jeden Preis“.
Die Landeskirche will nach den Worten ihres Sprechers Ulrich Hinz "aus Rücksicht auf das laufende Verfahren gegenwärtig keine Stellungnahme abgeben". ssr
SN