Berufung gescheitert: Bild TV durfte ZDF-Wahlabendbilder nicht nutzen
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Ein Mikrofon mit dem Logo von «Bild» liegt auf dem Tresen.
© Quelle: picture alliance/dpa
Köln, Mainz. Der Fernsehsender Bild TV ist mit seiner Berufung gegen eine einstweilige Verfügung gescheitert, mit der die Übernahme von ZDF-Bildern der „Berliner Runde“ am Abend der Bundestagswahl im September untersagt wurde. Eine Sprecherin des Oberlandgerichts Köln sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag, der Senat habe die Entscheidung des Landgerichts vom November 2021 bestätigt. Demnach sei die Nutzung von 13 Minuten Bildmaterial der gemeinsam von ARD und ZDF produzierten „Berliner Runde“ unverhältnismäßig gewesen. Das Eilurteil ist rechtskräftig. (AZ: 6 U 61/22)
Bild TV darf somit die entsprechenden Inhalte nicht weiter bei Youtube zur Verfügung stellen. Das Oberlandesgericht habe zudem entschieden, dass es sich bei der Übernahme der Ausschnitte trotz farblicher Umgestaltung um eine Weitersendung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes gehandelt habe, sagte die Sprecherin.
Die Übernahme von öffentlich-rechtlichem Material durch Bild TV am Wahlabend beschäftigte mehrere Gerichte. Zuletzt hatte das Berliner Kammergericht am 14. September überwiegend im Sinne der ARD entschieden und die Übernahme von Wahlprognosen und Hochrechnungen des Ersten für urheberrechtswidrig erklärt. Bild TV hatte die Bundestagswahl als zeithistorischen Moment von überragendem öffentlichem Interesse bezeichnet. Daher habe der Sender die unterschiedlichen Prognosen mit klarem Quellenhinweis live zitiert und ausgewählte Sequenzen aus der „Berliner Runde“ übernommen, hieß es.
RND/epd