CO₂-Abgabe, Umweltbonus, Führerscheine: Was ändert sich 2023 für Autofahrer?
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Neues Jahr, neue Regeln: Für Autofahrerinnen und Autofahrer stehen im Jahr 2023 einige Änderungen an.
© Quelle: GTÜ/dpa-tmn
Für Autofahrerinnen und Autofahrer stehen im Jahr 2023 einige Änderungen an. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, haben wir diese für Sie aufgezählt.
CO₂-Abgabe auf 2025 verschoben
Erst einmal eine gute Nachricht: die CO2-Abgabe, die ursprünglich in diesem Jahr angepasst werden sollte, bleibt vorerst gleich. Der Preis für jede ausgestoßene Tonne Kohlendioxid sollte ab 2023 eigentlich von 30 Euro auf 35 Euro erhöht werden – was auch den Benzinpreis in die Höhe hätte schießen lassen. Wegen der Energiekrise wird die Erhöhung der Abgabe aber nun voraussichtlich auf 2024 verschoben.
Bei der CO₂-Abgabe bleibt das Konto also noch verschont – anders kann es bei der Kfz-Haftpflichtversicherung vieler Autofahrerinnen und Autofahrer in diesem Jahr aussehen. Laut dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) kommen 2023 nämlich 8,1 Millionen Autofahrende in eine teurere Typklasse. Die Typklasse spiegelt laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Schaden- und Unfallbilanzen eines jeden in Deutschland zugelassenen Automodells wider – was sich dann auf den Versicherungsbeitrag auswirkt.
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Preise vergleichen und Versicherung wechseln
Üblicherweise klettern Automodelle bei Veränderungen nur eine Klasse nach oben oder nach unten. Laut ADAC verschlechterten sich in diesem Jahr aber der Nissan Leaf und der Mercedes Benz GLC 250 Coupe 4Matic etwa um jeweils zwei Typklassen. Andere Modelle (etwa der Skoda Kamiq 1.5 TSI und der Toyota C-HR Hybrid 2.0) verbesserten sich hingegen um drei Klassen.
So kommen zwar auch 4,8 Millionen Autofahrende in eine günstigere Klasse – und für 29,3 Millionen ändert sich die Typklasse gar nicht. Es kann sich aber durchaus lohnen, Preise zu vergleichen und die Versicherung fürs Auto zu wechseln – um damit mit etwas Glück leicht mehrere Hundert Euro zu sparen.
Verbandskasten mit zwei medizinischen Masken
Sparen konnten bislang auch Autofahrerinnen und Autofahrer, die sich dazu entschieden, ein E-Auto zu kaufen – dank einer staatlichen Förderung. Diese Förderung für E-Autos wurde nun gekürzt. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es die Förderung nur noch für Fahrzeuge, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge werden nun gar nicht mehr vom Staat gefördert. Die Förderanteile sinken dabei ebenfalls. Wenn der Nettolistenpreis eines Fahrzeuges bis zu 40.000 Euro beträgt, bekommen Autofahrende nun nur noch höchstens 4000 Euro statt maximal 6000 Euro vom Staat. Bei einem Listenpreis von 40.000 Euro bis 65.000 Euro erhalten E-Auto-Käuferinnen und ‑Käufer nun einen Umweltbonus von höchstens 3000 Euro statt maximal 5000 Euro.
Es gibt aber auch Änderungen, bei denen Sie nicht tief ins Portmonee zu greifen brauchen. Brauchen Sie einen neuen Verbandskasten? Dann sollten Sie beachten, dass sich darin zwei medizinische Masken befinden. Das sieht laut dem ADAC die DIN 13164 vor, die bereits im Februar 2022 aktualisiert wurde. Ältere Modelle müssen bislang zwar nicht ausgetauscht oder mit Masken ergänzt werden, weil die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dahingehend noch nicht geändert wurde. Dieser formale Schritt dürfte aber nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen – Autofahrerinnen und Autofahrer können sich so doppelte Kosten sparen.
Pkw-Hauptuntersuchung bloß nicht vergessen
Apropos doppelt: Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sollen bis zum 19. Januar 2033 in den einheitlichen, neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Wer jetzt glaubt, noch genug Zeit zu haben, könnte sich täuschen. Denn: Für den Umtausch gelten gestaffelte Fristen. Führerscheine etwa, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, werden anhand des Geburtsjahres des Fahrerlaubnisinhabers umgetauscht. Heißt: Menschen, die von 1959 bis 1964 geboren wurden, müssen ihren alten Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umtauschen. Wer davon betroffen ist, sollte lieber schnell einen Termin bei der zuständigen Behörde machen.
Wofür Sie auch nicht vergessen sollten, einen Termin abzumachen: die Hauptuntersuchung Ihres Autos. Alle zwei Jahre steht für Pkw laut TÜV Süd die Hauptuntersuchung (HU) an. Neu in 2023: In diesem Jahr müssen alle Autos mit einer rosa Plakette zur HU in die Werkstatt. In welchem Monat man zum TÜV muss, ist übrigens ganz oben auf der Plakette ersichtlich. Eine Acht steht dabei für August, eine Neun für September 2023. Diesen wichtigen Termin sollten Autofahrerinnen und Autofahrer unter keinen Umständen ausfallen lassen. Wer den Termin für seine HU mehr als acht Monate überzieht, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen – und kann sogar einen Punkt in Flensburg riskieren.