Auf Beschaffenheit achten

Kein Schadenersatz bei Sturz auf erkennbar schlechtem Radweg

Fahrradfahrer sollten die Beschaffenheit des Radweges prüfen. Nicht alle Streckenabschnitte sind so beschaffen wie dieser.

Fahrradfahrer sollten die Beschaffenheit des Radweges prüfen. Nicht alle Streckenabschnitte sind so beschaffen wie dieser.

Magdeburg. Wer auf einem schlechten Radweg stürzt, hat nicht unbedingt Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz von der Gemeinde. So ein Urteil des Landgerichts Magdeburg, auf das die

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (Az.: 10 O 984/17).

In dem Fall ging es um einen Radler, der auf einem Fahrradweg stürzte. An der Unfallstelle war der Belag des Weges aufgewölbt, es zeigten sich Kuhlen und Risse - diese waren allerdings klar erkennbar.

Die Klage auf 3500 Euro Schmerzensgeld und 400 Euro Schadenersatz wies das Gericht ab. Denn Gemeinden seien nur verpflichtet, Gefahren zu beseitigen oder vor ihnen zu warnen, wenn sich diese nicht von selbst erkennen lassen. Hier hätte aber der schlechte Zustand schon aus großer Distanz erkannt werden können, was eine Zeugin und Fotos vom Unfallort bestätigten. Der Radler hätte sein Fahrweise darauf einstellen müssen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

dpa

Mehr aus Mobilität

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken