Facebook-Post zu vermisstem Mädchen offenbar frei erfunden
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Der Facebook-Post klingt auf den ersten Blick besorgniserregend.
© Quelle: Screenshot
Liebenwalde. Der Text des Facebook-Postings klingt besorgniserregend. „Ein 5‑jähriges Mädchen ist in Liebenwalde entführt worden“ steht dort in dicken Lettern. Auch ein Video zu dem Vorfall soll existieren. Auf dem Vorschaubild ist ein Polizeiauto zu sehen, darüber wurde das Foto eines kleinen Mädchens mit Sonnenbrille im Haar gelegt. Außerdem ist das Phantombild eines Mannes abgebildet – es wird der Eindruck erweckt, als handele es sich um den mutmaßlichen Entführer.
Angeblich Mädchen in Liebenwalde entführt: Das sagt die Polizei dazu
Der dazu geschriebene Text klingt, als sei er von einem besorgten Elternteil verfasst worden. „Es ist jetzt vier Tage her und wir wissen immer noch nichts!“, heißt es dort – und weiter: „Wir haben fast alles versucht und immer noch nichts. Das ist wahrscheinlich unsere letzte Chance, unsere kleine Julie zu finden.“ Abgeschlossen wird der Text mit der Bitte, das Posting zu teilen.
Was im ersten Moment dramatisch klingt, wurde am vergangenen Wochenende zigfach in den örtlichen Facebook-Gruppen im Landkreis Oberhavel in Brandenburg geteilt. Doch der Aufmerksamkeit heischende Text ist offenbar frei erfunden, wie eine Nachfrage der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ bei der Pressestelle der Polizeidirektion Nord in Neuruppin ergab. „In unserem Bereich ist kein Fall einer solchen Kindesentführung bekannt“, erklärte ein Polizeisprecher. Generell seien solche Meldungen mit Vorsicht zu genießen.
Link führt offenbar zu einer Phishingwebsite
Und tatsächlich: Schaut man sich die Meldung ganz genau an, fällt eine ungewöhnlich wirkende Internetadresse auf. „So etwas sollte man am besten gar nicht anklicken“, rät der Polizeisprecher, denn unter Umständen könnte man auf eine sogenannte Phishingwebsite geleitet werden, die dann möglicherweise Schaden am Smartphone oder dem PC anrichtet.
„Wenn es offizielle Suchmeldungen gibt, werden die über vertrauenswürdige Quellen wie die Internetseite der Polizei oder lokale Medien veröffentlicht.“ Ob sich der Ersteller des Postings mit dem Vortäuschen einer Straftat strafbar gemacht hat, wird nun von der Polizei geprüft.
Dieser Artikel erschien zuerst bei der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“.