Geplante Legalisierung

Nach dem Joint ins Auto? Fachleute uneins über Gleichbehandlung von Cannabis und Alkohol

Ein Polizist zeigt einen positiven Drogen-Test auf THC (Cannabis) eines Autofahrers. (Symboldbild)

Ein Polizist zeigt einen positiven Drogentest auf THC (Cannabis) eines Autofahrers. (Symboldbild)

Wer aktuell einen Joint raucht, kann auch Tage später beim Autofahren noch seinen Führerschein riskieren. Doch mit der geplanten Cannabislegalisierung könnte sich auch im Straßenverkehrsrecht etwas tun. Am Donnerstag wird darüber beim Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert, der am Mittwoch gestartet ist. Der jährliche Kongress zählt zu den wichtigsten Treffen von Verkehrssicherheitsexperten in Deutschland und endet am Freitag mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.

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Wird also bald ein höherer Grenzwert als aktuell festgelegt? Derzeit wird ab einem Wert von einem Nanogramm Cannabinoid THC pro Milliliter Blut – der kleinstmöglichen sicher nachweisbaren Konzentration – eine Drogenfahrt angenommen. Beim Alkohol hingegen gilt die 0,5-Promillegrenze. Darüber streiten sich Expertinnen und Experten. „Wenn Cannabis legalisiert wird, muss es vergleichbar mit Alkohol behandelt werden“, sagt Stefan Heimlich, Vorsitzender des Auto Club Europa (ACE), dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) dazu. Auch Andreas Krämer, Regionalbeauftragter der AG Verkehrsrecht vom Deutschen Anwaltverein (DAV), meint gegenüber dem RND: „Ich bin dafür, dass man eine Gleichbehandlung mit Alkohol vornimmt.“ Er spricht sich für eine Anhebung des Grenzwertes, vergleichbar mit dem Promillewert, aus.

Alkohol ist die falsche Bezugsgröße. Wir hatten letztes Jahr 165 Tote und 16.000 Verletzte durch Unfälle unter Alkoholeinfluss. Sich einen Bereich als Vergleich anzuschauen, bei dem es nicht gut läuft, ist der falsche Maßstab.

Jonas Hurlin, Sprecher des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR)

Kritischer sieht das Jonas Hurlin, Sprecher des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR): „Alkohol ist die falsche Bezugsgröße“, sagt er dem RND. „Wir hatten letztes Jahr 165 Tote und 16.000 Verletzte durch Unfälle unter Alkoholeinfluss. Sich einen Bereich als Vergleich anzuschauen, bei dem es nicht gut läuft, ist der falsche Maßstab“, mahnt er. „Von uns aus soll es gern eine Gleichbehandlung geben – das heißt dann aber: Kein Alkohol mehr im Straßenverkehr.“ So eine Angleichung wäre aus rechtlicher Sicht denkbar, meint auch Krämer. Er hält es aber nicht für realistisch. „Das wird sich gesellschaftspolitisch nicht durchsetzen.“ Dafür sei das eine Glas Wein am Abend zu etabliert in der Gesellschaft.

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Wirkung von Alkohol und Cannabis schlecht vergleichbar

Eines der Hauptprobleme der Debatte ist, dass die Wirkung von Alkohol und Cannabis schlecht vergleichbar ist. „Cannabis löst anders als Alkohol ganz unterschiedliche Wirkungen bei verschiedenen Menschen aus“, erklärt der Leiter der Unfallforschung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Siegfried Brockmann. „Die Rauschzustände sind kürzer als bei Alkohol, aber Alkohol baut sich im Blut im Gegensatz zu Cannabis schneller ab“, ergänzt Krämer vom DAV und stellt zudem einen Vergleich beim Umgang im Verkehr an: Wer sich abends betrinke, könne in der Regel am Nachmittag des nächsten Tages wieder straffrei Auto fahren, wer aber an einem Tag einen Haschmuffin esse, könne im Straßenverkehr auch Tage später noch dafür belangt werden – „obgleich die Fahrtüchtigkeit nicht mehr beeinträchtigt ist“.

In einer Hinsicht sind sich die Experten einig, auch wenn sie es unterschiedlich formulieren: „Bestraft werden sollte nur die Fahruntüchtigkeit“, meint Krämer. „Das Verkehrsrecht muss deutlich machen: Wer unter dem Einfluss von Cannabis steht, darf nicht ans Steuer und nicht am Straßenverkehr teilnehmen“, so Hurlin vom DVR. Er berichtet von einer unabhängigen Kommission von Wissenschaftlern, die sich aktuell damit beschäftige, wo solch ein Grenzwert liegen könnte, der dennoch den Straßenverkehr nicht gefährde. „Solange die Zweifel haben, den Wert zu erhöhen, haben wir es auch“, sagt er.

ADAC will an der 1-Nanogramm-Grenze festhalten

Auch der Deutsche Anwaltverein beruft sich bei der Höhe eines Grenzwertes auf Mediziner und Toxikologen, die das einschätzen müssten. Heimlich vom ACE hingegen beruft sich auf die bereits bestehende Regelung: „Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Nanogramm THC im Blut der Grenzwert der Fahruntüchtigkeit ist. Das sollte die Messlatte sein.“ Und auch der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) will wegen der teils unklaren Dosis-Wirkungs-Beziehung an der Ein-Nanogramm-Grenze festhalten – unabhängig von einer möglichen Cannabislegalisierung. Der ADAC nennt die aktuelle Regelung, nach der eine Fahrt unter Cannabiseinfluss in der Regel wie eine Fahrt mit 0,5 Promille Alkohol mit 500 Euro Strafe und einem Monat Fahrverbot bestraft wird, „angemessen“.

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Sollte in der Zukunft dennoch eine Anpassung des Grenzwertes kommen, betont Hurlin vom Verkehrssicherheitsrat die Wichtigkeit einer groß angelegten Aufklärung in der Größenordnung der „Alkohol? Kenn dein Limit“-Kampagne. „Alkohol ist das größere Problem, aber wir dürfen Cannabis nicht zu einem weiteren im Straßenverkehr machen“, sagt er. „Wir fordern auch die Innenministerien der Länder auf, die Polizeien so vorzubereiten, dass sie in der Lage sind, Drogenkontrollen richtig durchzuführen und Cannabis, andere Drogen und Alkohol gleichermaßen zu erkennen“, sagt er und weist in dem Zusammenhang auch auf die Gefahren von Mischkonsum hin. Dafür brauche es Fortbildungen, außerdem dürfe an den nötigen Tests nicht gespart werden. „Es wäre auch sinnvoll, die Kontrollen zu erhöhen“, sagt er, „das darf aber nicht zulasten der Alkoholkontrollen gehen.“

Mit Material der dpa

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