Bauüberwacher angeklagt

Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Prozess muss neu verhandelt werden

Trümmer liegen an der Stelle, an der sich das Historische Stadtarchiv befand. (Archivbild)

Trümmer liegen an der Stelle, an der sich das Historische Stadtarchiv befand. (Archivbild)

Karlsruhe/Köln . Wegen eines Rechtsfehlers muss der Prozess gegen einen sogenannten Bauüberwacher am eingestürzten Kölner Stadtarchiv neu aufgerollt werden. Weil die Richter des Landgerichts Köln in einem anhängigen Verfahren als Zeugen gehört worden waren, hätten sie gemäß Strafprozessordnung nicht danach erst das schriftliche Urteil gegen den Mann verfassen dürfen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nach Angaben vom Montag.

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Vor der Zeugenvernehmung hatten die Richter schon mündlich den Angeklagten wegen zweifacher fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Diese Entscheidung hob der BGH auf. Eine andere Kammer des Landgerichts muss den Fall neu verhandeln. (Az. 2 StR 418/19, Beschluss vom 13. Oktober 2021)

Unglück im März 2009: Unzureichende Kontrolle?

Bei dem Unglück im März 2009 waren zwei Menschen ums Leben gekommen, die sich in zwei angrenzenden und ebenfalls eingestürzten Wohnhäusern aufgehalten hatten. Laut Landgericht waren die Gebäude eingestürzt, weil in unmittelbarer Nähe eine 27 Meter tiefe Baugrube für eine neue U-Bahn-Haltestelle durch eine geborstene Schlitzwand mit Wasser und Sand volllief. Als Ursache stellte das Gericht einen Fehler beim Aushub fest: Arbeiter hatten einen Gesteinsblock nicht beseitigt.

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Aufgabe des Angeklagten war es, die Arbeit der Baufirmen zu kontrollieren. Nach den Wertungen des Landgerichts kam er seiner Aufgabe jedoch nur unzureichend nach und schritt bei der mangelhaften Erstellung der Baugrubenumschließung nicht ein. Der BGH gab für den neuen Prozess mit auf den Weg, dass das Landgericht sich gründlicher mit der Verantwortung des Mannes auseinandersetzen sollte.

Erst im vergangenen Herbst hatte der BGH die Freisprüche von zwei Bauleitern aufgehoben. Auch hier muss eine andere Kammer des Kölner Landgerichts neu entscheiden. Im ersten Verfahren seien fehlende Abstimmungen auf der Baustelle nicht berücksichtigt, das Fehlen engmaschiger Kontrollen und die „gehäufte Anzahl von Zwischenfällen außer Betracht gelassen“ worden, sagte der Vorsitzende Richter.

RND/dpa

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