Furchtbares Signal an alle Raser
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Der Bundesgerichtshof hat den bedingten Tötungsvorsatz zweier junger Männer verneint, die bei einem illegalen Autorennen mit 170 Kilometern pro Stunde durch Berlin gerast waren.
© Quelle: dpa
Berlin.
Das Urteil, das der Bundesgerichtshof im Fall der Berliner Raser gefällt hat, bedauere ich außerordentlich. Die Karlsruher Richter haben am Donnerstag die Entscheidung der ersten Instanz aufgehoben, mit der das Berliner Landgericht zwei junge Männer wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt hatte. In einem erneuten Prozess ist nun nur noch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung möglich, mit deutlich milderen Strafen, möglicherweise sogar auf Bewährung. Es ist ein furchtbares Signal an alle Raser, das von diesem Urteil ausgeht.
Die beiden Männer, 24 und 26, haben sich auf dem Kurfürstendamm ein Rennen geliefert, sie sind bis zu 170 Kilometer pro Stunde gefahren, haben rote Ampeln überfahren und einen Wagen gerammt, in dem ein 69-Jähriger starb. Natürlich haben die beiden Raser den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen. Jeder Halbgebildete, der mit dieser Geschwindigkeit auf dem Ku’damm rote Ampeln missachtet, weiß, dass er dabei einen Menschen töten kann. Den zumindest bedingten Vorsatz, der für eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes nötig ist, gab es hier eindeutig. Wenn der Bundesgerichtshof selbst in diesem, aus meiner Sicht klaren Fall diesen bedingten Vorsatz verneint, dann kann das nur heißen, dass eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes im Straßenverkehr auf absehbare Zeit unmöglich ist. Raser werden aus dieser Entscheidung des BGH fatalerweise nur herauslesen, dass das Mordurteil gekippt ist – und der Staat solch ein Verhalten toleriert.
Siegfried Brockmann ist Leiter der Unfallforschung der Versicherer.
Von Siegfried Brockmann