Kandel-Mord: Prozess nach Jugendstrafrecht

Kerzen und Blumen stehen und liegen im Gedenken an ein von ihrem Ex-Freund erstochenes 15-jähriges Mädchen vor dem Tatort. Der Prozess gegen einen jungen Afghanen soll nach Jugendstrafrecht geführt werden.

Kerzen und Blumen stehen und liegen im Gedenken an ein von ihrem Ex-Freund erstochenes 15-jähriges Mädchen vor dem Tatort. Der Prozess gegen einen jungen Afghanen soll nach Jugendstrafrecht geführt werden.

Landau/Kandel. Das Landgericht Landau will den Angeklagten im Mordfall Kandel als Jugendlichen behandeln. Dies teilte das Gericht am Freitag nach einer vorläufigen Bewertung bei der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung mit. Ein mutmaßlich aus Afghanistan stammender Mann wird beschuldigt, seine 15-jährige Exfreundin Ende Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erstochen zu haben. Der Fall hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt.

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Noch kein Termin für Hauptverhandlung

„Nach vorläufiger Bewertung der bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Altersbestimmung des Angeklagten geht die Kammer ... in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes (in dubio pro reo) davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte“, erklärte der Sprecher. Die als Jugendkammer fungierende 2. Strafkammer führe dazu allerdings noch weitere Ermittlungen durch. Eine nach Jugendstrafrecht geführte Hauptverhandlung ist nicht öffentlich. Termine sind laut dem Gericht derzeit noch nicht festgelegt.

Die 15-Jährige wurde am 27. Dezember in einem Drogeriemarkt in Kandel erstochen. Der mutmaßliche Täter war offiziellen Angaben zufolge bei der Tat ebenfalls erst 15 Jahre alt – der Vater des Opfers hatte Zweifel daran geäußert. Ein Sachverständiger stellte später bei dem Ex-Freund des getöteten Mädchens Mia ein absolutes Mindestalter von 17 Jahren und sechs Monaten fest.

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Von RND/dpa

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