Lebenslange Haft für Messerstecher in Hamburg
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Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) legt am Tatort einen Strauß Blumen nieder.
© Quelle: dpa
Hamburg. Das Oberlandesgericht stellte am Donnerstag zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Bei dem Attentat des Palästinensers im Juli 2017 war ein 50-jähriger Mann gestorben, sechs weitere Menschen wurden teils schwer verletzt. Zwar wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich möglich, wegen der besonderen schwere der Schuld ist sie in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Die Tat sei Gottes Wille gewesen, sagte der Palästinenser seinem psychiatrischen Gutachter. Laut Bundesanwaltschaft wollte der abgelehnte Asylbewerber möglichst viele Christen mit heller Hautfarbe töten. Er habe im Stadtteil Barmbek wahllos seine Opfer ausgesucht, um Vergeltung zu üben für Unrecht, das aus seiner Sicht weltweit Muslimen zugefügt werde.
Nach Meinung von Anklage und Nebenklage hat sich Ahmad A. des Mordes sowie versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung in sechs Fällen schuldig gemacht. Der Angreifer habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt.
„Man hat gemerkt, dass er stolz war“, hatte ein Polizist als Zeuge im Gericht von den ersten Vernehmungen des Täters berichtet. Seiner Unterschrift ließ der nicht vorbestrafte, junge Mann die Erklärung hinzufügen, dass er ein Terrorist sei, und schwor vor den Beamten einen Treueeid auf den Anführer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), Abu Bakr al-Bagdadi. Bei seinem letzten Wort zeigte sich der Angeklagte dann reumütig: „Ich kann die Zeit leider nicht zurückdrehen. Alles, was ich tun kann, ist, Sie um Entschuldigung zu bitten und zu hoffen, dass Sie mir verzeihen“, sagte Ahmad A. zu den Opfern und ihren Familien.
Den Ermittlungen zufolge war Ahmad A. nie Mitglied einer terroristischen Vereinigung, sondern ein Einzeltäter, der sich selbst radikalisierte.
Von RND/dpa