Kleidung, „die zum Chillen verleitet“

Lehrerverband zu Jogginghosenverbot: Schulpflicht geht vor Kleiderordnung

Jogginghosen liegen im Trend – und sorgen für Ärger an einer Schule in Nordrhein-Westfalen.

Jogginghosen liegen im Trend – und sorgen für Ärger an einer Schule in Nordrhein-Westfalen.

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Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter-Meidinger, sieht das von einer Wermelskirchener Schule erteilte Jogginghosenverbot kritisch. Auf Basis der genannten Schulvereinbarung halte er es für sehr schwierig, Kinder potenziell vom Unterricht auszuschließen, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Kleiderordnung gegen Schulpflicht, das funktioniert nicht richtig“, so Meidinger.

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Medienberichten zufolge hat die Leitung der Sekundarschule in Wermelskirchen begonnen, die schon länger geltende Kleiderordnung der Schule umzusetzen und Schüler in Jogginghosen nach Hause geschickt. Die Nachricht sorgte in den vergangenen Tagen für ein bundesweites Pressecho.

Zwar ist auch Meidinger der Meinung, man solle in der Schule auf angemessene Kleidung achten. Er werte Jogginghosen aber nicht als Verstoß dagegen. „Da würde ich die Grenzen recht weit ziehen.“

Jogginghose als „Zeichen des Müßiggangs“?

Für den Bundesvorsitzenden des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand, greift das Jogginghosenverbot in die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler ein. Eine Grenze sei nur erreicht, wenn Kleidungsstücke „öffentliches Aufsehen“ erregten, sagte Brand dem RND. Das sei bei der Jogginghose nicht der Fall. Jedoch könne Brand es nachvollziehen, wenn die Schule nicht wolle, dass die Jogginghose ein „Zeichen des Müßiggangs“ sein soll.

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„Wir möchten unsere Schüler:innen dazu animieren, Kleidung zu tragen, die nicht zum ‚Chillen‘ verleitet“, hatte die Wermelskirchener Schule ihr Vorgehen unter anderem schriftlich begründet. Die Abkehr von der Jogginghose sei „für die Vorbereitung auf das Berufsleben“ wichtig.

VBE-Vorsitzender Brand teilt diese Einschätzung: „Wenn Sie im Jogger zum Vorstellungsgespräch kommen, landen Sie nicht in der Schublade derer, die den Job bekommen.“ Die Wermelskirchener Schule nehme ihren „Bildungs- und Erziehungsauftrag“ sehr ernst.

Schulministerium äußert sich zurückhaltend

Die Sekundarschule in Wermelskirchen verwies für Medienanfragen an die Bezirksregierung in Köln. Dort hieß es, es seien wohl „nur einige wenige Schüler zum Kleidungswechsel aufgefordert worden“. Ein Behördensprecher verwies zudem allgemein auf das Schulgesetz NRW, wonach die Schulkonferenz sich auf eine Kleiderordnung einigen kann, wenn die Schülervertreter dies mittragen. Dies sei 2019 geschehen.

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Der Konferenzbeschluss von 2019 werde immer noch mehrheitlich durch die Schulgemeinschaft getragen und sei damit Teil der Schulordnung – darauf beruft sich auch die Schulleitung in einer auf ihrer Website veröffentlichten Stellungnahme.

Das NRW-Schulministerium teilte mit, es begrüße, wenn sich die Schulgemeinden über eine einheitliche Schulkleidung verständigten. Das Schulgesetz biete dafür einen guten Rahmen. Das äußere Erscheinungsbild eines Schülers sei allerdings grundsätzlich eine persönliche Angelegenheit, die durch das Grundgesetz geschützt werde.

Eine zwangsweise Einführung, die für alle Schülerinnen und Schüler gelte, sei nicht möglich. Als rechtswidrig wollte ein Ministeriumssprecher das Verhalten der Schulleitung aber nicht einstufen: „Es kommt auf den konkreten Einzelfall an.“

Lehrerverbandspräsident Meidinger rät außerdem zum Perspektivwechsel. Schließlich könne man ebenso die Diskussion aufmachen, ob Lehrkräfte immer angemessen angezogen seien. Es gebe auch Kollegen, „die im Sommer in Birkenstocks und kurzen Hosen zur Schule gehen“. Oder Sportlehrer, die sich den ganzen Tag im Sportdress in der Schule bewegen würden. „Insofern würde ich mich über die Jogginghose nicht aufregen.“

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