Geständnis im Prozess

Wermelskirchener Babysitter nennt eigene Missbrauchstaten „abscheulich“

Der Angeklagte (M) im Missbrauchskomplex Wermelskirchen hält sich beim Betreten des Gerichtssaals eine Mappe vor das Gesicht.

Der Angeklagte (M) im Missbrauchskomplex Wermelskirchen hält sich beim Betreten des Gerichtssaals eine Mappe vor das Gesicht.

Köln. Im Prozess zum Missbrauchsfall Wermelskirchen hat sich der Angeklagte erstmals ausführlich selbst zu den Vorwürfen geäußert. „Die Taten, die mir vorgeworfen werden, habe ich so begangen“, sagte der 45-Jährige am Mittwoch vor dem Kölner Landgericht. Was er getan habe sei „abscheulich“. Klar geworden sei ihm das in der Untersuchungshaft, auch wenn er schon vorher gewusst habe, dass das, was er getan habe, nicht richtig gewesen sei. Aber damals habe er „in einer Parallelwelt gelebt“.

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Dem 45-Jährigen werden in dem Prozess insgesamt 122 Taten in der Zeit zwischen 2005 und 2019 zur Last gelegt. Dazu zählen viele schwere Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Das jüngste Opfer soll laut Anklage im Jahr 2012 ein rund ein Monat altes Mädchen gewesen sein. Zudem wird der 45-Jährige der Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern sowie wegen Besitz von Kinderpornografie beschuldigt. Der Mann hatte der Anklage zufolge als Babysitter gejobbt und so das Vertrauen von Eltern und einiger seiner späteren Opfer erlangt.

„Ich werde mit der Schande den Rest meines Lebens leben müssen“

In Richtung zahlreicher Vertreter der Nebenklage, die die Opfer und ihre Eltern im Prozess vertreten, sagte der 45-Jährige, dass er „das Vertrauen der Familien missbraucht und erschlichen“ habe. „Ich werde mit der Schande den Rest meines Lebens leben müssen. Es tut mir von Herzen leid“, sagte er weiter. Über eine Erklärung seines Verteidigers hatte der Mann seine Taten bereits zum Prozessauftakt am Dienstag umfassend eingeräumt.

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Der Deutsche war im Dezember 2021 in dem Haus in Wermelskirchen, in dem er gemeinsam mit seiner Ehefrau wohnte, von Spezialkräften der Polizei festgenommen worden. Ein Polizeibeamter berichtete am Dienstag im Zeugenstand, dass man den Angeklagten damals am „offenen Computer“ habe verhaften wollen, um so Zugriff auf Videos von den Taten und die Sammlung von weiterer Kinderpornografie zu erlangen. Das habe „gut geklappt“, sagte der 61-Jährige. Der Angeklagte habe sich während des Zugriffs gerade in einer Videokonferenz mit Arbeitskollegen befunden.

Die Festnahme und die gefundenen Spuren führten zu einer Vielzahl weiterer Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind es mittlerweile mehr als 130.

RND/dpa

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