Mord an George Floyd: Derek Chauvin bekennt sich in separater Anklage schuldig
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Der Ex-Polizist Derek Chauvin hört das Urteil bei seinem Prozess. (Archivfoto)
© Quelle: Uncredited/Pool Court TV/AP/dpa
Saint Paul. Nach seiner Verurteilung für die Tötung von George Floyd hat Ex-Polizist Derek Chauvin sich im Sinne einer separaten Anklage nach Bundesrecht schuldig bekannt. Am Mittwoch wurde der frühere Beamte in Handschellen in den Gerichtssaal in Saint Paul im Staat Minnesota geführt. Dort räumte er im Rahmen einer Einigung mit der Staatsanwalt ein, dass er mit der tödlichen Festnahme Floyds gegen dessen Bürgerrechte verstieß. Mit dem Schuldbekenntnis wendete Chauvin einen möglichen weiteren Prozess nach Bundesrecht ab, dürfte aber eine längere Haftstrafe verbüßen.
Der weiße Ex-Polizist war im Frühling wegen der Tötung Floyds zu 22 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Handyaufnahmen von der Festnahme des Afroamerikaners im Mai 2020 zeigten, wie Chauvin bis zu neuneinhalb Minuten lang das Knie auf Floyds Hals presst, obwohl dieser immer wieder über Atemnot klagte. Zu sehen und hören ist auch, wie Passanten den damaligen Beamten lautstark aufforderten, von Floyd abzulassen. Die Bilder lösten im vergangenen Jahr teils gewaltsame Proteste in den USA, aber auch weit über deren Grenzen hinaus aus.
Im Falle einer Strafaussetzung und erwarteter guter Führung dürfte Chauvin letztlich rund 15 Jahre seiner auf Staatsebene verhängten Strafe verbüßen. Eine Haftstrafe nach Bundesrecht würde zeitlich parallel dazu ablaufen. Verurteilte sitzen in der Regel rund 85 Prozent ihrer Bundesstrafe ab, sofern sie sich hinter Gittern gut benehmen. Da die Bundesstaatsanwälte im Fall Chauvin bis zu 25 Jahre Gefängnis empfahlen, könnte er über seine bisherige Strafe hinaus rund sechs weitere Jahre und drei Monate verbüßen.
RND/AP