Mordprozess ohne Leiche: Angeklagter deutet nach zehn Monaten Aussage an
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Der Platz eines Angeklagten in einem Gerichtssaal (Symbolbild).
© Quelle: Sven Hoppe/dpa
Saarbrücken. Kurz vor dem geplanten Ende des Saarbrücker Prozesses um einen Mord ohne Leiche sind die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft verschoben worden. Einer der beiden Angeklagten hatte am Freitag zuvor in einer Sitzungspause gegenüber seinem Anwalt angekündigt, eventuell eine Aussage machen zu wollen. Bislang hatten Ralf W. und der mitangeklagte Axel K. seit Prozessbeginn vor zehn Monaten geschwiegen. Überrascht von der Ankündigung entschieden beide Verteidiger, an diesem Prozesstag nicht zu plädieren, um sich noch einmal ausführlich mit ihren Mandanten zu beraten. Auch die Staatsanwaltschaft verschob ihr Plädoyer.
Die beiden Angeklagten (beide 56) müssen sich wegen gemeinschaftlichen Mordes verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, im September 1991 mit einem Mittäter einen 27-Jährigen aus Völklingen heimtückisch getötet zu haben. Sie sollen ihn wegen eines angeblichen Drogengeschäftes in einen Wald bei Wadgassen gelockt, dort erschlagen und in einer vorbereiteten Grube vergraben haben. Bis heute ist die Leiche des Mannes nicht aufgetaucht.
Dritter mutmaßlicher Täter begeht Suizid
Der dritte der mutmaßlichen Täter, die Anfang August 2020 in Untersuchungshaft gekommen waren, hatte sich Anfang Januar in seiner Zelle das Leben genommen.
Mehrere Anträge der Verteidigung hatte die Kammer am Freitag zuvor abgelehnt. Unter anderem sollte ein weiterer Zeuge und erneut eine Sachverständige befragt werden. Die Verteidigung hatte Belege dafür finden wollen, dass es sich bei einem Schädelfund in Frankreich um den vermissten Saarländer handeln könnte. Gleichzeitig gibt es Hinweise darauf, dass dies ausgeschlossen sei, weil dem damals 27-Jährigen zwei Schneidezähne gefehlt haben sollen. Die Ehefrau des Vermissten bestätigte dies noch einmal.
Der Oberstaatsanwalt hatte die erneuten Anträge der Verteidigung am Freitag abgelehnt, weil sie in diesem „lang andauernden Prozess“ seiner Meinung nach „allein dem Zwecke der Verfahrensverschleppung“ dienten. Auch er entschied, erst bei der nächsten Verhandlung am 10. Dezember (9 Uhr) sein Plädoyer zu halten. Das Gericht schloss zum Abschluss der fünfstündigen Sitzung die Beweisaufnahme - nach insgesamt 22 statt der zunächst geplanten sieben Verhandlungstage.
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RND/dpa