Niels Högel als Zeuge im Prozess gegen Ex-Vorgesetzte: Wissenslücken bei Patientenmörder
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Der wegen Mordes verurteilte Krankenpfleger Niels Högel (l) kommt vor Prozessbeginn an den Weser-Ems-Hallen an, in die das Landgericht aus Platzgründen den Prozess gegen frühere Vorgesetzte des ehemaligen Krankenpflegers an den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst verlegt hat. Der 2019 wegen 85 Morden verurteilte Högel wird voraussichtlich als Zeuge aussagen.
© Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Oldenburg. Vor dem Landgericht Oldenburg muss seit Dienstag der Patientenmörder Niels Högel als Zeuge gegen seine früheren Vorgesetzen aussagen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätten sie die Mordtaten Högels mit an „Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ verhindern können. Allen sieben Angeklagten sei von bestimmten Zeitpunkten an klar gewesen, dass von Högel eine Gefahr für die Patienten ausgehe. Zur Verhandlung stehen drei Tötungsdelikte in Oldenburg und fünf in Delmenhorst. Doch der Wert der Zeugenaussagen Högels steht in Zweifel.
In der Befragung durch die Anwälte der Angeklagten zeigte Högel Wissenslücken. Er habe sich nicht weiter inhaltlich auf den Prozess vorbereitet, weil er „möglichst objektiv“ als Zeuge helfen wolle, sagte er. So sei ihm zwar bekannt, wer angeklagt sei und dass es um Totschlag durch Unterlassen gehe. Doch um wie viele Todesfälle es genau gehe und wie die jeweiligen Opfer hießen, wisse er nicht.
Zuvor hatte Högel die Frage des Berliner Rechtspsychologen PMax Steller, bejaht, ob er das 2019 gegen ihn verhängte Urteil intensiv gelesen habe. Steller begutachtet in diesem Verfahren die Glaubhaftigkeit Högels. Auf die Nachfrage, wie lang das Urteil sei, erwiderte Högel, es müssten „um die 20 Seiten“ sein. Tatsächlich umfasst das Urteil zu 85 Morden 149 Seiten. Der Experte für Mordfälle in Kliniken, Psychiatrie-Professor Karl H. Beine, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Rande des Verfahrens, damit stehe die ganze Glaubwürdigkeit Högels infrage.
Unter den Angeklagten sind Ärzte, Verantwortliche aus der Pflege und ein früherer Geschäftsführer. Ihnen wird Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Der Ex-Krankenpfleger Högel war am 6. Juni 2019 vom Oldenburger Landgericht zu einer lebenslangen Haft wegen 85 Morden verurteilt worden. Bereits 2015 war er wegen weiterer Tötungen verurteilt worden. Er hatte Patienten mit Medikamenten vergiftet, um sie anschließend reanimieren zu können. So wollte er als Lebensretter glänzen.
RND/epd