Whistleblowerin informiert Heimaufsicht über Gewalt in der Pflege – und erhält fristlose Kündigung
Eine Pflegerin fixiert die Hände einer Altenheimbewohnerin an das Bett, um sie ruhig zu stellen (Archivfoto). Gewalt zwischen Pflegenden und Patienten ist in deutschen Seniorenheimen, Krankenhäusern, aber auch zu Hause keine Ausnahme.
Eine Pflegedienstleiterin will die unzumutbaren Zustände in einem Pflegeheim in Brandenburg nicht länger mittragen und informiert die Heimaufsicht. Ihr Arbeitgeber kündigt der Whistleblowerin fristlos.
Brandenburg.Handelt eine Arbeitnehmerin grob pflichtwidrig, wenn sie ihre Kündigung einreicht und gleichzeitig eklatante Missstände in ihrer Pflegeeinrichtung der Heimaufsicht meldet? Einer Pflegedienstleiterin aus Brandenburg an der Havel brachte ihr couragiertes Handeln eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ein. Vor dem Arbeitsgericht Brandenburg wurde die Frage verhandelt, ob das rechtens war.