Prozess in Rostock

Lebenslange Haft nach Mord an Vater, Mutter und Schwester

Der Angeklagte auf der Anklagebank im Gerichtssaal vom Landgericht Rostock.

Der Angeklagte auf der Anklagebank im Gerichtssaal vom Landgericht Rostock.

Das Rostocker Landgericht hat einen 27 Jahre alten Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, der im vorigen Jahr in Rövershagen Vater, Mutter und Schwester mit einer Armbrust und einer Gartenmachete ermordete. Die Kammer stellte am Montag zudem die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen ist. Der Angeklagte sei „mit äußerster Brutalität und Kaltherzigkeit vorgegangen“, sagte Richter Peter Goebels.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Der Deutsche hatte seinen völlig arglosen Opfern im Februar vorigen Jahres im elterlichen Wohnhaus in Rövershagen (Landkreis Rostock) zu unterschiedlichen Zeitpunkten jeweils Pfeile in den Kopf geschossen. Da die Opfer nicht sofort tot waren, stach er mit einer Gartenmachete mit einer 23 Zentimeter langen Klinge auf sie ein. Die Leichen lagerte er zunächst drei Wochen in dem Haus und vergrub sie später mit einem Bagger an einem einsamen Feldrand.

Der 27-Jährige hatte seit dem ersten Prozesstag am 15. November geschwiegen, die Taten aber zuvor in polizeilichen Vernehmungen eingeräumt. Bei der Polizei gab er damals als Motiv „Hass auf alle“ an.

„Der Tod der Opfer sollte unbedingt eintreten“

Der Angeklagte habe seine nächsten Angehörigen heimtückisch und brutal ausgelöscht und dabei eiskalt und empathielos gehandelt, sagte der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer. „Der Tod der Opfer sollte unbedingt eintreten.“ In seiner polizeilichen Vernehmung hatte der Angeklagte im März vorigen Jahres die Taten gestanden und als Motiv „Hass auf alle“ angegeben. Vor Gericht schwieg der 27-Jährige dagegen seit Prozessbeginn am 15. November.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die Verteidigerin hatte in ihrem Plädoyer einen Freispruch gefordert. Aus ihrer Sicht hätten alle Beweise, Aussagen und Gutachten nicht verwertet werden dürfen, da ihr Mandant bei der polizeilichen Vernehmung nicht oder nicht ausreichend über seine Rechte belehrt worden sei. Im Gerichtssaal saßen auch bei der Urteilsverkündung mehrere Familienangehörige der Opfer. Viele von ihnen hatten alle 16 Verhandlungstage verfolgt und teilweise auch als Zeugen ausgesagt.

RND/dpa

Mehr aus Panorama

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken