So bekommen Sie den Preis für Ihr Ticket erstattet
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Zahlreiche Menschen sind in Hannover am Bahnhof aufgrund des Sturms Xavier gestrandet.
© Quelle: dpa
Hannover. Ab einer Verspätung von 60 Minuten bekommen Kunden 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Die Formulare dazu werden in der Regel vom Zugbegleiter im Zug verteilt oder sind an den Bahnhöfen an den Informationsstellen zu bekommen. Auch online gibt es das Formular. Die Belege und das ausgefüllte Formular müssen allerdings nach Frankfurt ins Servicecenter (Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main) geschickt werden. Daher müssen auch Tickets, die über die App oder Online gebucht wurden, ausgedruckt werden.
Wie drucke ich mein App-Ticket aus?
Tickets, die über die App der Deutschen Bahn gebucht wurden, müssen ebenfalls ausgedruckt eingereicht werden, um einen Anspruch auf Fahrpreisminderung geltend zu machen. In der Regel bekommen Kunden nach der Buchung der Fahrkarte eine E-Mail mit der Bestätigung und dem Ticket als PDF-Datei im Anhang.
Wer die E-Mail gelöscht hat, kann sie sich bis zu sechs Monate nach Buchung mithilfe des Online-Service erneut zuschicken lassen. Alternativ kann das Ticket im persönlichen Account unter „Meine Buchungen“ mit der Ticketnummer abgerufen werden.
Entschädigung trotz höherer Gewalt
Anders als für den Flugverkehr gilt das Argument der höheren Gewalt nicht für die Deutsche Bahn. Fluglinien müssen in der Regel keine Entschädigung zahlen, wenn der Flug aufgrund eines Unwetters oder Streiks verspätet oder ausfällt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte das 2013 entschieden (Az. C-509/11). Damals hatte der Verwaltungsgerichtshof in Österreich den Europäischen Gerichtshof gebeten, bei der Auslegung des EU-Rechts zu helfen. Die nationale Bahnaufsicht hatte die Österreichische Bundesbahn (ÖBB) dazu aufgefordert, eine Klausel über den Ausschluss von Entschädigungsansprüchen bei höherer Gewalt aus ihren Beförderungsbestimmungen zu streichen.
Aus einer Verspätung resultiert in der Regel kein Schadensersatzanspruch. .
Aktuelle Informationen zum Zugverkehr
Aktuelle Infos zu den Verspätungen und Zugausfällen nennt die Deutsche Bahn auf ihrer Internetseite.
Von Ariane Fries/RND