Staatsanwaltschaft fordert lebenslang für Hussein K.

Der Angeklagte Hussein K. muss sich vor dem Freiburger Landgericht wegen Mordes verantworten.

Der Angeklagte Hussein K. muss sich vor dem Freiburger Landgericht wegen Mordes verantworten.

Freiburg. Im Freiburger Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. hat der Ankläger die Höchststrafe gefordert. Oberstaatsanwalt Eckart Berger plädierte am Freitag vor dem Landgericht für eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Zudem solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Damit wäre eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.

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„Der Angeklagte ist gefährlich für die Allgemeinheit.“ Von Hussein K. gehe ein hohes Rückfallrisiko aus, schwere Straftaten gegen junge Frauen seien wahrscheinlich.

Die Vorwürfe des Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung seien in dem seit Anfang September laufenden Prozess erhärtet worden, sagte Berger. Zudem sei durch Gutachten und Zeugenaussagen erwiesen, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt gewesen war. Deshalb müsse Erwachsenenstrafrecht gelten.

Der vor der Jugendkammer angeklagte Hussein K., zu dessen Alter es widersprüchliche Angaben gibt, hat zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Die Frau ertrank im Fluss Dreisam. Er hat behauptet, im Affekt und ohne Absicht gehandelt zu haben. Die Eltern des Opfers sind in dem Prozess Nebenkläger.

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Die Aussagen des Angeklagten seien "von Lügen geprägt", sagte der Staatsanwalt: "Der Angeklagte hat alles getan, Aufklärung zu verhindern." Es habe sich um eine gezielte Tat mit Tötungsabsicht gehandelt. Hussein K. habe rücksichtslos gehandelt, keine Reue und seinem Opfer gegenüber Gleichgültigkeit gezeigt. "Es ging ihm in der Nacht darum, auf seine Art Sex mit einer Frau zu haben", sagte Berger. Um nicht entdeckt zu werden, habe er die junge Frau getötet.

Das Urteil ist für den 22. März geplant.

Von RND/iro/dpa

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