Opfer stürzte nach Faustschlag

Nach tödlicher Attacke beim CSD in Münster: Anklage gegen 20-Jährigen erhoben

Menschen hatten auf dem Hafenplatz in Münster eine Fahne ausgelegt.

Menschen hatten auf dem Hafenplatz in Münster eine Fahne ausgelegt.

Düsseldorf. Nach einem tödlichen Angriff beim Christopher Street Day (CSD) in Münster hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 20-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Nach Überzeugung der Ermittler soll der junge Mann am 27. August 2022 einem 25-Jährigen einen Faustschlag versetzt haben. Nach dem Sturz auf den Hinterkopf starb der Mann an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma.

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Über die Annahme der Anklage muss jetzt das Landgericht Münster entscheiden, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte.

Angeklagter schweigt

Der 20-Jährige sitzt in Untersuchungshaft und hat sich bislang nicht zu dem Vorwurf geäußert. Der Mann soll bei der CSD-Veranstaltung zunächst zwei Frauen unter anderem queer-feindlich beschimpft und bedroht haben. Gegen 20 Uhr soll der Angeschuldigte laut Angaben der Staatsanwaltschaft drei ihm unbekannte Teilnehmerinnen sexuell anstößig angesprochen und gefragt haben, ob er ihnen unter den Rock fassen dürfe.

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Als die Frauen auf die Provokation ablehnend reagierten, antwortete der 20-Jährige, die Ermittler vermuten wegen der Kränkung, verbal aggressiv. Dabei sollen die Beschimpfungen „lesbische Huren“, „Scheiß-Lesben“ und „Scheiß-Transen“ gefallen sein. Zusätzlich soll er Schläge angedroht und Morddrohungen gegen ihre Familien ausgesprochen haben.

Als der 25-Jährige ihn bat, das zu unterlassen, soll der 20-Jährige unvermittelt zugeschlagen haben. „Der Angeschuldigte soll dem Geschädigten sodann direkt möglicherweise zunächst einen Stoß gegen die Brust und dann kurz nacheinander einen ersten Schlag mit der rechten Faust oder Hand gegen das Gesicht sowie einen wuchtigen weiteren Schlag mit der linken Faust gegen das Gesicht versetzt haben“, heißt es in der Mitteilung.

Staatsanwaltschaft gab Gutachten in Auftrag

Zur Beurteilung der Schuldfähigkeit hat die Staatsanwaltschaft ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im Gespräch mit der Sachverständigen hat der Angeklagte betont, dass die Tat „nicht einmal ansatzweise Ausdruck einer feindseligen Haltung gegenüber Homosexuellen“ sei. Nach Bewertung der Expertin könnte die Tat auch auf eine durch Alkohol ausgelöste aggressive Stimmung und Gewaltbereitschaft zurückzuführen sein, heißt es in der Mitteilung. Die Steuerfähigkeit des Angeschuldigten war nach der vorläufigen Bewertung der Sachverständigen bei der Tat nicht erheblich beeinträchtigt.

Beim Opfer handelt es sich um einen Transmann. Transmenschen sind Personen, die sich dem Geschlecht, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde, nicht zugehörig fühlen. Die Tat hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt.

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RND/dpa

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