Tödliche Raserei im Saarland: Angeklagter erinnert sich nicht mehr an Unfall

Der Angeklagte (rechts) steht im Gerichtssaal des Landgerichts Saarbrücken neben seinem Anwalt.

Der Angeklagte (rechts) steht im Gerichtssaal des Landgerichts Saarbrücken neben seinem Anwalt.

Saarbrücken. Der Autoraser, der in Saarwellingen einen Unfall mit zwei Toten verursacht haben soll, kann sich an den Crash nicht mehr erinnern. Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Saarbrücken erklärte dessen Verteidiger am Mittwoch, der 30-Jährige habe zum Tatzeitpunkt einen Aussetzer gehabt. Erst am Unfallort sei er „wieder zu sich gekommen“, sagte Anwalt Pascal Bastuck.

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Der Deutsche ist wegen Mordes durch rücksichtslose und gefährliche Fahrweise angeklagt. Er soll im August 2017 mitten in Saarwellingen mit Tempo 130 ungebremst auf ein Auto gerast sein. Dabei wurden eine Mutter (43) und deren Tochter (12), die in dem Wagen saßen, tödlich verletzt. Während der Fahrt habe der Fahrer mit einer Bekannten am Handy Whatsapp-Nachrichten ausgetauscht, sagte Oberstaatsanwältin Bettina Wintrich.

Angeklagter rammte Auto ungebremst

Der tödliche Unfall hätte möglicherweise verhindert oder abgemildert werden können, wenn der Fahrer vorher noch gebremst hätte, sagte sie weiter. Denn er habe das vor ihm mit Tempo 40 fahrende Auto spätestens knapp 90 Meter zuvor sehen können. Da er aber nicht bremste, wurde das Auto der Opfer durch den Aufprall auf 90 bis 100 Stundenkilometer beschleunigt.

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Die Mutter starb sofort mit einem Genickbruch. Die zwölfjährige Tochter erlitt den Angaben zufolge ein schweres Schädelhirntrauma sowie Hirnblutungen und erlag rund zwei Monate später ihren Verletzungen. An der Unfallstelle war Tempo 50 erlaubt. Bei dem Crash wurden zwei weitere Personen verletzt.

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft hatte der Fahrer durch seine Fahrweise den Tod anderer Personen billigend in Kauf genommen. Der Angeklagte gibt an, an Epilepsie zu leiden: Bei einem Krampfanfall sei es zu dem Unglück gekommen, sagte dessen Anwalt am Mittwoch erneut. Diese Darstellung hält die Staatsanwaltschaft für nicht glaubwürdig. Der Prozess ist zunächst bis 29. Juni terminiert.

RND/dpa

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