Verkehrsgerichtstag: Anwaltverein fordert Aufteilung von Fahrverbot

Muss der Führerschein für einen Monat abgegeben werden, bringt das für Berufstätige oft große Probleme mit sich. (Symbolbild)

Muss der Führerschein für einen Monat abgegeben werden, bringt das für Berufstätige oft große Probleme mit sich. (Symbolbild)

Goslar. Mehr Flexibilität bei der Ahndung von Verkehrsdelikten hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) beim Verkehrsgerichtstag in Goslar gefordert. Wer ein Fahrverbot von einem Monat erhalte, solle dies künftig auch in zwei Teilen abbüßen können, verlangte ein DAV-Sprecher. Dies wäre vor allem für Berufstätige von Vorteil, weil sich das Fahrverbot dann besser mit den Anforderungen der Berufstätigkeit vereinbaren ließe.

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Der Verkehrsgerichtstag befasst sich in diesem Jahr auch mit der Praxistauglichkeit des Bußgeldverfahrens, mit dem massenhafte Verstöße gegen Verkehrsvorschriften geahndet werden. Nach Angaben des Autoclubs Europa ACE wurden allein im Jahr 2018 knapp 4,6 Millionen Verstöße registriert.

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RND/dpa

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