Vollbart verboten: Greifswalder Unimedizin schreibt Studierenden Art der Gesichtsbehaarung vor

Symbolbild: eine FFP2-Maske

Eine FFP2-Maske (Symbolbild).

Der Krisenstab der Universitätsmedizin in Greifswald hat vergangene Woche eine Rundmail mit einem außergewöhnlichen Anliegen an die dortigen Medizinstudierenden verschickt. Das Thema: Welche Art der Gesichtsbehaarung beim Einsatz in der Klinik erlaubt ist. Illustriert wird das Ganze mit einer Grafik, die zeigt, welche Bartformen hygienekonform sind (zum Beispiel Schnurrbart) – und welche nicht (zum Beispiel Vollbart). Hintergrund des Schreibens ist die Kompatibilität von Gesichtsbehaarung und FFP2-Maske.

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Erlaubte und nicht erlaubte Gesichtsbehaarung.

Erlaubte und nicht erlaubte Gesichtsbehaarung.

„Eingriffe in Persönlichkeitsrechte unvermeidbar“

„Wir tragen die FFP2-Maske, um uns zu schützen. Und das geht nur, wenn diese dicht am Gesicht fest anliegt“, begründete Krisenstabsleiter Klaus Hahnenkampf die Maßnahme, die bereits seit Längerem für das gesamte Personal gilt, gegenüber der „Ostsee-Zeitung“ (OZ). „Im Klinikbereich sind Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte unvermeidbar, wenn es um die Sicherheit von Patientinnen, Patienten und medizinischem Personal geht“, sagte er.

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Laut Hahnenkampf zeige die Mehrheit der Belegschaft Verständnis für die Regelung. „Vereinzelt gibt es jedoch Bartträger, die wir regelmäßig ansprechen müssen und bei denen wir auch sanften Druck ausüben müssen.“

Studierende beklagen Unverhältnismäßigkeit

Einigen Studierenden geht die Maßnahme zu weit. „Ich finde es einfach unverhältnismäßig. Die Medizinstudierenden lassen sich vor jedem praktischen Einsatz testen. Also einmal am Tag. Wenn sie infiziert sein sollten, haben sie an diesem Tag so eine geringe Viruslast, dass sie nicht infektiös sind. Die meisten von uns sind zudem bereits vollständig geimpft oder geboostert“, sagte Susanne Schmidt, die im neunten Semester Medizin studiert und FDP-Vorstandsmitglied in Greifswald ist, der „OZ“.

RND/sec

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