Wegen Corona-Ausbruch mit indischer Variante: Etwa 200 Menschen in Hochhäusern in NRW unter Quarantäne
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Die beiden betroffenen Hochhäuser in Velbert sind abgesperrt.
© Quelle: Christoph Reichwein (crei)/dpa
Velbert. Mehrere Bewohner zweier Hochhäuser in Velbert haben sich mit dem Coronavirus infiziert. Wie ein Sprecher der Stadt Velbert dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) am Dienstag bestätigte, wurde für die Bewohner beider Häuser am Sonntag eine Quarantäne angeordnet.
Diese betreffe etwa 200 Menschen. Bei einem Bewohner sei die indische Variante des Coronavirus nachgewiesen worden, sagte Marcus Kowalczyk, Gesundheitsdezernent des Kreises Mettmann, der Deutschen Presse-Agentur.
Alle Bewohner der beiden Häuser im Stadtteil Birth seien bereits getestet worden. Insgesamt liegen bisher 19 positive Corona-Tests aus vier Familien in den beiden Häusern vor. Die als besonders ansteckend geltende indische Variante wurde aber nur in einem Fall nachgewiesen.
Die Ergebnisse der am Sonntag und Montag vorgenommenen Corona-Reihentestung werden laut Kowalczyk noch am Dienstag erwartet. „Bis die dann positiven Corona-Befunde auf die indische Variante untersucht sind, dauert es aber ungefähr sieben Tage“, stellte Kowalczyk klar. Wie lange die Isolation der Bewohner aufrechterhalten werden muss, konnte er noch nicht sagen.
Der Ausbruch in den beiden Häuser begann laut dem Kreis Mettmann mit einer weiblichen Person. Diese soll erste Symptome entwickelt haben und habe sich dann „einige Tage darauf“ beim Hausarzt testen lassen.
Rotes Kreuz stellt Versorgung sicher
Die Quarantäneanordnung werde tagsüber vom kommunalen Ordnungsdienst kontrolliert, nachts übernehme ein Sicherheitsdienst, erklärt der Sprecher der Stadt Velbert dem RND. Das Deutsche Rote Kreuz kümmere sich um die Verpflegung mit Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs und gehe auch mit den Hunden der Bewohner Gassi.
Indische Variante „besorgniserregend“
Die indische Variante wird seit Kurzem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als „besorgniserregend“ eingestuft. Das RKI schreibt: Die Einstufung solcher Varianten erlaube eine verstärkte Überwachung, „beispielsweise durch gezielte PCR-Untersuchung und Gesamtgenomsequenzierung im Rahmen der Coronavirus-Surveillanceverordnung (CorSurV)“.
Die indische Variante zeichnet sich laut RKI durch Mutationen aus, die mit einer reduzierten Wirksamkeit der Immunantwort in Verbindung gebracht werden. Erste Daten aus Laborexperimenten deuteten jedoch darauf hin, dass die Wirksamkeit von Impfstoffen „nicht substanziell beeinträchtigt“ sei, heißt es. Zudem gebe es Hinweise auf eine erhöhte Übertragbarkeit.
RND/nis/dpa