Weil ihr Baby aufwacht: Mutter startet Petition gegen Einsatz von Martinshorn
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Einsatzfahrzeuge setzen das Martinshorn ein, um möglichst schnell zum Einsatzort zu kommen.
© Quelle: dpa
München. „Angemessener Einsatz des Martinshornes in München“ nennt eine Mutter ihre Petition, die sie im Internet gestartet hat – und in der sie fordert, dass Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst für einen „sinnvollen, zielführenden und sachgemäßen Einsatz des Martinshornes“ sensibilisiert werden.
Sie begründet die Petition an ihrem eigenen Beispiel: Ihr Baby wache durch den „inflationären Gebrauch des Martinshornes“ zu Ruhezeiten – früh morgens, mittags oder nachts – oft auf oder könne gar nicht einschlafen. Das Warnsignal ertöne „unabhängig der Dringlichkeit des Einsatzes“ zu jeder erdenklichen Tages- und Nachtzeit, beschwert sich die Frau. Und dies, „obwohl es auf der Straße weit und breit keine Autos oder Menschen gibt, die (...) gewarnt werden müssten“.
Mit ihrer Petition, die bereits seit Juli online ist und bisher 49 Unterstützer gefunden hat (Stand: 1. Oktober, 11.20 Uhr), stößt die Münchnerin nicht nur auf Zustimmung, sondern auch auf viel Kritik: "Ob Sie noch die gleiche Meinung vertreten, wenn ihr Kind blau im Bett liegt und erstickt, während der Rettungsdienst im Stau steht? Die Mittagsruhe wäre eingehalten ...", lautet es in einem Kommentar. Ein andere Internetnutzer schreibt ironisch: "Oh je, die Leute benötigen selbst zu Ruhezeiten dringend Hilfe oder die bösen Buben halten sich bei ihren Taten nicht an die Ruhezeiten."
Mitarbeiter des Bayerischen Roten Kreuzes kritisieren Petition
Auch Mitarbeiter des Bayerischen Roten Kreuzes haben sich bereits zu der Petition geäußert: "Uns ärgert es einfach, weil es heißt: Ihr seid zu laut und ihr seid alles Cowboys", sagte Mitarbeiter Christian Strohschein gegenüber dem Bayerischen Rundfunk (BR). "Wir sind aber Menschen, die helfen wollen. (...) Wir arbeiten für das Wohl des Bürgers und nicht, weil wir es toll finden, mit Martinshorn und Blaulicht nachts durch die Stadt zu fahren."
Thomas Stadler, Abteilungsleiter für Rettungseinsätze in der Landesgeschäftsstelle der Institution, betonte demnach gegenüber dem Sender die wichtige Funktion des Signals, um andere Verkehrsteilnehmer vor Einsatzfahrzeugen zu warnen. Es aus Lärmschutzgründen einfach auszulassen, halte er verkehrstechnisch und rechtlich für riskant. Tatsächlich sind Rettungskräfte in Deutschland laut Straßenverkehrsordnung dazu verpflichtet, Blaulicht und Martinshorn zu nutzen, wenn sie zu einem Einsatz fahren.
Von RND/hsc