Wenden in der Rettungsgasse: Anwalt wehrt sich gegen Bußgeld

Fühlt sich zu Unrecht beschuldigt: Dr. Burkart Fischer, Rechtsanwalt aus Verden, hier am Montag vor dem Lübecker Amtsgericht.

Fühlt sich zu Unrecht beschuldigt: Dr. Burkart Fischer, Rechtsanwalt aus Verden, hier am Montag vor dem Lübecker Amtsgericht.

Lübeck. 14. Mai 2019: Auf der Autobahn 1 bei Lübeck staut sich der Verkehr, dann bleiben die Autos stehen. Und irgendwann wird es dem ersten Autofahrer zu bunt: Er beginnt, auf der Autobahn zu wenden, und nutzt die Rettungsgasse in falscher Richtung für die Ausfahrt. Andere machen es ihm nach. Ein Video mit dieser Szenerie verteilt sich im Mai 2019 in Windeseile im Netz – und sorgt für mächtig Empörung.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Nur kurze Zeit später hat die Geisterfahrt für die gefilmten Autofahrer Konsequenzen. Sie alle bekommen Bußgeldbescheide: 400 Euro wegen des Wendens in der Rettungsgasse. Auch Rechtsanwalt Burkart Fischer aus Verden in Niedersachsen erhält ein solches Schreiben – und geht jetzt dagegen vor. Sein Fall wird seit Montag in Lübeck vor Gericht verhandelt.

Polizei soll Zeichen gegeben haben

“Ich stand schon stundenlang im Stau. Viele Personen stiegen auf der Autobahn aus ihren Autos. Es war ein heißer Tag”, erklärt Fischer den “Lübecker Nachrichten”. “Ich unterhielt mich mit einigen anderen Autofahrern, bis uns ein Polizist signalisierte, dass wir wenden können und durch die Rettungsgasse in entgegengesetzter Richtung zur A-20-Abfahrt fahren dürfen.”

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Er bestreite ja gar nicht, gewendet zu haben. Allerdings habe er dies auf Geheiß eines Polizeibeamten getan. Fischer: “Vor mir fuhren 40 bis 50 Fahrzeuge. Die Leute riskieren doch nicht alle ihren Führerschein.” Am Autobahnkreuz habe er noch kurz gehalten und sich bei einem anderen Beamten bedankt. “Man tut, was man kann”, habe dieser gesagt.

Fall ist noch nicht abgeschlossen

In der Tat hatte die Polizei im Laufe des Vormittags angefangen, die Autofahrer geordnet Richtung Autobahnkreuz zurückzuführen. Die Frage ist nur, wann diese Maßnahme genau begann und wer möglicherweise schon davor – ordnungswidrig – auf der Autobahn wendete und die Rettungsgasse befuhr.

Vor dem Amtsgericht wurde deshalb nun ein weiterer Termin angesetzt, zu dem auch Polizeibeamte gehört werden sollen. Neben dem Fall des Rechtsanwalts haben auch sechs weitere Personen Einspruch gegen ihre Bußgeldbescheide erhoben.

RND/msc/ln

Mehr aus Panorama

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken