Zehn Jahre Haft für ersten Angeklagten in Missbrauchsfall

Justizbeamte bringen den wegen Hauptbeschuldigten zum Landgericht Freiburg.

Justizbeamte bringen den wegen Hauptbeschuldigten zum Landgericht Freiburg.

Freiburg. Im ersten Prozess um den jahrelangen Missbrauch eines Jungen im Raum Freiburg ist ein 41-jähriger Deutscher zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht Freiburg am Donnerstag Sicherungsverwahrung und eine Geldstrafe von 12.500 Euro an. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor zwölfeinhalb Jahre plus Sicherungsverwahrung gefordert. In der Verhandlung hatte der Mann gestanden, den Jungen zweimal vergewaltigt zu haben.

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Der Gelegenheitsarbeiter aus dem badischen Ortenaukreis habe sich unter anderem der Vergewaltigung in zwei Fällen und des schweren Kindesmissbrauchs schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin. Es ist das erste Urteil in dem Missbrauchsfall, der bundesweit Schlagzeilen machte. Weitere Prozesse folgen in den kommenden Monaten.

Stiefvater nennt erschreckende Details

Der heute neun Jahre alte Junge war den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre lang von mehreren Männern aus dem In- und Ausland vergewaltigt worden. Die 47 Jahre alte Mutter des Jungen und ihr 39-jähriger Lebensgefährte hätten ihn hierfür im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen. Das hatte der Stiefvater am Mittwoch vor Gericht gestanden und dabei grausame Details genannt.

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Der 41-Jährige, der nun verurteilt wurde, war der erste Verdächtige, der sich vor Gericht verantworten musste. In dem Fall gibt es insgesamt acht Verdächtige. Sie sitzen in Untersuchungshaft, jeder von ihnen ist den Angaben zufolge gesondert angeklagt.

Vorstrafe wegen schweren Kindesmissbrauchs

Der Verurteilte hatte gestanden, sich im Sommer vergangenen Jahres an dem Jungen vergangen zu haben. Die Taten waren gefilmt worden. Der Mann ist wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraft. Vor rund acht Jahren hatte ihn das Landgericht Freiburg zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt, weil er nach Überzeugung des Gerichts 2009 einen zehn Jahre alten Jungen in ein Maisfeld gelockt und sich an ihm vergangen hatte.

Das Urteil vom Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben nach Angaben des Gerichts eine Woche Zeit, Revision einzulegen.

Der Prozess gegen die Mutter des Jungen und ihren wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Lebensgefährten beginnt am 11. Juni vor dem Freiburger Landgericht. Der Neunjährige ist seit der Festnahme der Mutter und ihres Freundes in staatlicher Obhut.

Von RND/dpa

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